Grundsteuer: Wer Einspruch eingelegt hat, muss trotzdem erst einmal zahlen

25.10.2024

Grundabgaben in Hilden werden wohl kaum verändert

Noch sind sie nicht beschlossen, die neuen „Hebesätze“ sprich Grundsteuersätze. Aber das Rathaus hat mit dem Haushaltsentwurf 2025 dieser Tage schon einmal die Richtung angezeigt. Versprochen wurde ja nach der kräftigen Erhöhung zu Anfang des Jahres eine „neutrale“ Gestaltung des Hebesatzes sprich quasi eine Nullrunde. Der Satz soll laut Vorlage der Verwaltung, über die der Rat im Dezember abstimmen wird, von 580 „Punkten“ auf 650 „Punkte“ steigen. Hört sich nach einen kräftigen Erhöhung an, wird für viele Grundbesitzer aber nicht zutreffen. Warum?

 

Die Höhe der zu zahlenden Steuern ergibt sich aus folgender Rechnung:

Steuermessbetrag (ein Faktor aus der Bewertung der Grundeinheit ) multipliziert mit dem Hebesatz (quasi dem Steuersatz) ergibt die zu zahlende Steuer.

 

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Beispiel anhand einer 3-Zimmer-Wohnung:

  • alter Messbetrag = 61,56, multipliziert mit altem Hebesatz = 580 macht 357,05 Euro.
  • ab 2025 gilt für diese Wohnung ein neuer, geringerer Messbetrag = 53,20, multipliziert mit dem neuen höheren Hebesatz von 650 macht 345,80 Euro.

Das ist eine leichte Ermäßigung von 3%. Immerhin. Damit würde die Stadt Wort halten, auch wenn es in Einzelfällen zu leichten Erhöhungen kommen würde.

 

Trotz Einspruch muss erst einmal gezahlt werden

In NRW hat fast jeder siebte Grundeigentümer Einspruch gegen die Neubewertung seines Grundstückes, seiner Immobilie oder Eigentumswohnung eingelegt. Auf Hilden mit seinen rund 20.000 Grundeinheiten würden demzufolge über 3.000 Anfechtungen entfallen.

Wie die Finanzbehörden mit diesen in NRW über eine Millionen Beschwerden verfahren wird, ist noch nicht bekannt. Bekannt ist aber, dass trotz Einspruch die Steuer in jedem Fall erst einmal bezahlt werden muss, hat uns der Pressedienst der Stadt wissen lassen.

 

***Update***

Kämmerer Martin Wiedersprecher plant nun doch eine Anhebung der Grundsteuern. Und die hat es in sich...

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Übrigens können sich die Hildener mit den neuen Sätzen glücklich schätzen: In Monheim ist eine Anhebung des Steuersatzes auf 1.200 Punkte geplant. Das entspräche einer Verdoppelung der Steuerlast. Das Geld braucht die Stadt am Rhein aber auch bitternötig – zur Finanzierung ihres geplanten Yachthafens und weiterer Protzprojekte.

 

Bericht: Walter Thomas

Foto: moerschy/Pixabay

 


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