Grundsteuer B wird unterteilt: Gerecht oder ein Risiko?

23.12.2024

Muss die Verwaltung nun mit einer Widerspruchs-Welle rechnen?

Auch wenn der Stadtrat – mit Ausnahme der CDU-Fraktion – den Haushalt für das Jahr 2025 vorerst blockiert hat, wird – laut dem Amtsblatt der Stadt Hilden – am 1. Januar 2025 eine wichtige Änderung für Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer in Kraft treten. Wie im Finanzausschuss und später im Stadtrat beschlossen, wird die Grundsteuer B in zwei Bereiche unterteilt:

  • Für (unbebaute) Nichtwohngrundstücke gilt ab dem neuen Jahr ein Hebesatz von 1300 v.H.
  • Für bebaute Wohngrundstücke werden 650 v.H. veranschlagt.
  • Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) wurde auf 325 v.H. festgelegt.

Allerdings war sich der Stadtrat in der Sache nicht wirklich einig.

 

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Droht ein Musterverfahren? FDP befürchtet Überlastung der Verwaltung

Thomas Remih (FDP) lehnte die „differenzierten Hebesätze“ ab, weil es „verfassungsrechtliche Bedenken“ gibt; darüber haben wir berichtet: „Damit schaffen wir ein Problem für die Verwaltung, weil sie mit Widersprüchen gegen die Grundsteuerbescheide zu kämpfen haben wird. Das Gesetz ist schlecht gemacht, weil die Besteuerung ungleich behandelt wird.“ Steueranwälte hätten bereits Muster dafür angefertigt: „Sollte auch nur ein Musterverfahren vor Gericht erfolgreich sein, muss die Verwaltung sämtliche Beträge zurück zahlen.“

Klaus-Dieter Bartel (Grüne) kann diese Sorge nicht teilen: „Es wird Jahre dauern, bis wir wissen, was wirklich rechtsfest ist. Wir können aber diesen ungerechten Zustand – Gewerbe wird deutlich entlastet – nicht weitere Jahre unterstützen. Deshalb gehen wir das Risiko ein. Wir werden auch viel Rückenwind durch andere Rechtsguthaben bekommen.“

Die Landesregierung gehe davon aus, dass das Gesetz rechtssicher sei. Außerdem haben viele andere Bundesländer bereits differenzierte Hebesätze eingeführt.


Auch Ramon Kimmel (CDU) geht davon aus, dass das Land seine Hausaufgaben gemacht hat und die Differenzierung der Hebesätze die „fairste Lösung“ sei: „Was wir nicht wollen, ist eine Steuererhöhung im Bereich Wohnen und eine Belastung für Mieter und Vermieter.“

Die Grünen wollten einen Hebesatz von 735 statt 650 v.H., was die CDU aber nicht mittragen will.

 

Zusammen mit der AfD und der Allianz für Hilden erzielten also CDU und Grüne eine Mehrheit für den differenzierten Hebesatz (SPD, FDP und Bürgeraktion waren dagegen).

 

Der Gewerbesteuersatz wurde im übrigen nicht erhöht und bleibt vorerst bei 400 v.H.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: Archiv anzeiger24.de / G.Vogel/Pixabay

 


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