Einigung im Streit um „Heizungsgesetz“: Kommunen sollen erst Fernwärmenetze ausbauen

14.06.2023

Ampelkoalition: Wichtige Änderungen beim Entwurf zum GEG

Hat das Gezerre und die Verunsicherung rund um das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG, im Volksmund „Heizungsgesetz“ genannt) nun ein Ende?

Am 13. Juni 2023 verkündeten die Bundestags-Fraktionsvorsitzenden von SPD, Grünen und FDP einen Kompromiss nach einer „Spitzenrunde“ der Regierungskoalition.

Noch diese Woche soll der Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht werden; noch bis zur Sommerpause soll das Gesetz dann verabschiedet werden und zum 1. Januar 2024 greifen.

 

***Update***

5. Juli 2023: Der Bundestag befasst sich wohl erst nach der Sommerpause im September 2023 mit dem GEG. Ein Abgeordneter der CDU hat Beschwerde eingelegt, weil es nicht genug Zeit gab, den neuen Gesetzentwurf mit den Änderungen zu studieren.

 

Was soll nun gelten?

Der wesentliche Unterschied zur ursprünglichen Idee:
Geplant war im Prinzip, dass ab 2024 bei Neubauten, bzw. einzubauenden Heizungen (etwa wenn die bisherige Gas- oder Ölheizung nicht mehr funktioniert) die neue Anlage zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss.

Diesen „Zwang“ wollte die FDP aber nicht verordnen.

 

Stattdessen heißt es jetzt: „In Deutschland wird eine verpflichtende Kommunale Wärmeplanung eingeführt, die der zentrale Bezugspunkt für verpflichtende Maßnahmen im Bestand mit entsprechenden Übergangsfristen sein wird.“
Heißt u.a.: Die Kommunen sollen bis 2028 gewisse Voraussetzungen schaffen, dass beispielsweise Fernwärmenetze geschaffen werden.

 

Für Hauseigentümerinnen und -eigentümer von Bestandswohnungen bedeutet das:
Sie haben eine breitere Auswahl an Heizungstechniken.

 

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Und: Solange keine Kommunale Wärmeplanung vorliegt,

  • gelten beim Heizungstausch die Regelungen des GEG noch nicht.
  • dürfen ab dem 1. Januar 2024 Gasheizungen eingebaut werden, wenn diese auf Wasserstoff umrüstbar sind. Dies gilt auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten.

 

Anders sieht es bei Neubauten aus.

Dann gelten die Regelungen des GEG unmittelbar ab 1. Januar 2024.

Liegt eine Kommunale Wärmeplanung vor,

  • die ein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, können neben allen anderen Erfüllungsoptionen auch auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizungen eingebaut werden.
  • die kein klimaneutrales Gasnetz vorsieht, dürfen Gasheizungen nur dann weiter eingebaut werden, wenn sie zu 65 % mit Biomasse, nicht-leitungsgebundenem Wasserstoff oder seinen Derivaten betrieben werden.

 

Wird im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung kein CO2-neutrales Gasnetz geplant, ergeben sich „angemessene Übergangsfristen zur Umstellung auf die neue Technologie, die die Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung nicht verzögern“, heißt es weiter hin der Einigung.

 

Und: „Ab 1. Januar 2024 darf der Verkauf von entsprechenden Heizungen nur stattfinden, wenn eine Beratung erfolgt, die auf mögliche Auswirkungen der kommunalen Wärmeplanung und die mögliche Unwirtschaftlichkeit hinweist. Darüber hinaus wird es entsprechende Aufklärungskampagnen über CO2-Bepreisung und Klimaschutzgesetz geben. Private und öffentliche Gebäude werden gleichbehandelt.“

 

Das Gesetz soll auch nicht mehr vornehmlich auf Techniken wie Wärmepumpen zugeschnitten werden. Also beispielsweise auch Holz und Pellets sollen eingesetzt werden.

 

Mieter sollen „nicht über Gebühr belastet werden“, heißt es außerdem. „Vermieter solle Anreize haben, in moderne Heizungssysteme zu investieren. Daher werden die bestehende Förderkulisse unter Berücksichtigung der Modernisierungsumlage weiterentwickelt und bei Investitionen in eine klimafreundliche Heizung eine weitere Modernisierungsumlage einführt“ – vorausgesetzt, die Förderung wird in Anspruch genommen und die Mieterinnen und Mieter werden „finanziell profitieren“.

 

Aus dem Klima- und Transformationsfonds sollen Förderprogramme finanziert werden, um Eigentümerinnen und Eigentümer nicht finanziell zu belasten und „soziale Härten“ abgefedert.

 

Bauministerin will mit Kommunen über Fernwärmenetze sprechen

Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) will nun mit Städten und Gemeinden schon über einen Gesetzentwurf zur kommunalen Wärmeplanung beraten: „Im Kern geht es darum, dass die Bürgermeister erstmal schauen: ‚Was habe ich denn für potentielle Wärmequellen, wieviel Verbrauch habe ich in meiner Kommune, und wie können wir vielleicht noch mit anderen Varianten heizen außer mit Öl und Gas‘“, erklärte sie im rbb. „Geothermie ist total im Kommen. Natürlich haben wir auch Heißwasserquellen. Abwasser wird immer wichtiger für die Wärmeversorgung. Da gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, aber das muss man natürlich alles planen.“
Geywitz rechnet damit, dass in der Stadt künftig Fernwärme genutzt wird. Auf dem Land dürfte dagegen eher mit Holzpellets geheizt werden: „Das weiß jeder noch von früher, der eine Holzheizung hatte: Da wird natürlich Feinstaub produziert, allerdings sind die heutigen Filteranlagen was ganz anderes als das, was man früher so kannte.“

 

Umwelthilfe enttäuscht: "Klimaschutz bleibt auf der Strecke"

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist erwartungsgemäß wenig begeistert davon, dass das ursprünglich gedachte Gesetz nun doch nicht so schnell greifen soll. Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz kommentiert: „Dieses Gebäudeenergiegesetz ist kein Meilenstein, sondern ein Tiefpunkt für die Klimapolitik dieser Bundesregierung. Am schwersten wiegt, dass die Wärmewende bei Bestandsgebäuden auf einen Zeitpunkt nach 2028 und damit auf eine nächste Regierung verschoben wird und das sogar bei einem großen Teil der Neubauten, wo es besonders einfach umsetzbar ist. Das ist klimapolitischer Irrsinn! Darüber hinaus wird das Märchen von wasserstofffähigen Gasheizungen aufrechterhalten und die klima- und umweltschädliche Verbrennung von Holz ermöglicht. Gasheizungen können sogar bis 2045 mit fossilem Gas betrieben werden, wenn Sie nur einen Sticker 'H2-Ready' tragen. Müllverbrennung wird entgegen jeder Vernunft weiterhin als angeblich erneuerbare Energie geadelt. Diese Einigung trägt die Handschrift der FDP, die sich an entscheidenden Punkten durchsetzen konnte. Der Klimaschutz bleibt dabei auf der Strecke und Verbraucherinnen und Verbraucher werden weiterhin mit dem Risiko hoher Energiekosten ihrer Gasheizungen alleine gelassen. Wir fordern die Abgeordneten des Bundestages auf, dieses Gesetz mit diesen katastrophalen Folgen abzulehnen.“

 

Haus & Grund: "Positives Signal, aber noch viele offene Fragen"

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland wertet die Einigung als positives Signal: „Eine Kernforderung von uns war und ist, dass zuerst eine kommunale Wärmeplanung vorliegen muss, bevor Eigentümer zu teuren Heizungseinzellösungen verpflichtet werden dürfen. Das muss nun konsequent auch in kleineren Kommunen mit bis zu 10.000 Einwohner umgesetzt werden“, kommentiert Verbandschef Kai Warnecke. Der ländliche Raum dürfe gegenüber den größeren Städten nicht benachteiligt werden.

 

Er kritisiert aber, dass es beim "grundlegenden Konstruktionsfehler des Gesetzes" bleiben werde: kleinteilige ordnungsrechtliche Vorgaben. „Wir halten eine reine Orientierung an einem CO2-Preis ohne Ordnungsrecht verbunden mit einem Klimageld nach wie vor für die bessere klima- und sozialpolitische Lösung. Wenigstens das Klimageld muss jetzt endlich kommen!“, fordert Warnecke.

 

Hinsichtlich der von der Ampelkoalition geplanten Maßnahmen für Mieter und Vermieter sieht Haus & Grund noch viel Klärungsbedarf. „Zwei Drittel der Mietwohnungen werden von privaten Kleinvermietern angeboten. Es wird wichtig sein, eine auf diese Gruppe abgestimmte Lösung zu finden. Die angekündigte zusätzliche Modernisierungsumlage muss einfach zu handhaben und Fördermittel müssen dauerhaft zugänglich sein“, erklärt Warnecke.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: AlexanderStein/Pixabay

 


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