Dritte Impfgruppe kann starten
Diese Personen können in den kommenden Tagen einen Termin vereinbaren
Ab Donnerstag, 6. Mai, 8 Uhr, können sich Angehörige der Priogruppe 3 in einem Impfzentrum ihrer Wahl (über das Buchungssystem der Kassenärztlichen Vereinigung) um einen Impftermin bemühen. Das verkündete NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann bei einer Pressekonferenz am Mittwochmittag in Düsseldorf.
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Darunter fallen folgende Kategorien
- Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren; maximal zwei Kontaktpersonen
- Eltern von schwer erkrankten Minderjährigen (mit einer Vorerkrankung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 CoronaImpfV, die selbst nicht geimpft werden können, sind den Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen gleichgestellt.
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Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel und in Drogeriemärkten, inkl. der Teilzeitbeschäftigten, Auszubildenden oder Minijobber.
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Lehrerinnen und Lehrer sowie weitere Beschäftigte an weiterführenden Schulen
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Beschäftigte im Justizvollzug mit Gefangenenkontakten
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Gerichtsvollzieherinnen und -vollzieher
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Beschäftigte bei Gerichten und Justizbehörden, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
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Beschäftigte im Ambulanten Sozialen Dienst der Justiz
- Steuerfahnder
- Ab der zweiten Maihälfte: Beschäftigte der Polizei, des Katastrophenschutzes sowie der Berufs- und der Freiwilligen Feuerwehr
- Und: allgemein können über 60-Jährige, die nicht den o.g. Berufsgruppen angehören, bei ihrem jeweiligen Hausarzt einen Termin vereinbaren. Minister Laumann empfiehlt hierfür Astra Zeneca. Der zweite Impftermin könne auch bereits nach neun statt zwölf Wochen stattfinden, wenn der Arzt es für vertretbar erachtet.
Der Nachweis der Impfberechtigung muss bei den Berufsgruppen über eine Arbeitgeberbescheinigung erfolgen. Diese ist zum Impftermin im Impfzentrum mitzubringen. Zudem ist das Arbeitsstättenprinzip aufgehoben. Die oben genannten Personengruppen können einen Termin in einem Impfzentrum ihrer Wahl vereinbaren.
Die Terminbuchung ist online möglich über www.116117.de sowie telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117 oder die zusätzliche Rufnummer 0800 116 117 01 für das Rheinland.
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Ab 7. Juni sollen außerdem Betriebsärzte mit Impfdosen versorgt werden.
Bis Ende Juli soll jeder Mensch aus NRW ein Impfangebot erhalten.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Ali Raza/Pixabay
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