Die nächsten Fahrradstraßen kommen – Parkplätze fallen weg
20.06.2023Luisenstraße und die Pungshausstraße werden nach den Sommerferien umgestaltet
Die Stadt setzt ihr Programm für mehr Fahrradstraßen fort.
Die Luisenstraße und die Pungshausstraße sind die nächsten Projekte, teilt das Rathaus jetzt mit.
Zur Gewährleistung der erforderlichen Breiten werden drei Parkplätze entfallen:
- Zwei Stellplätze an der Luisenstraße. Im Einmündungsbereich zur Gerresheimer Straße wird eine Einfahrschleuse für den Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung angelegt. Vor Haus Nr. 30 müsse „ausreichend Platz für den Begegnungsverkehr von Linienbus und Radverkehr“ geschaffen werden.
- Ein Stellplatz am südlichen Fahrbahnrand vor Haus Nr. 81 der Pungshausstraße. Ansonsten sei „die erforderliche Mindestbreite der Fahrgasse nicht gewährleistet“, so die Stadt.
Entgegen der Planung wird es in der Bismarckstraße Nord keine Fahrradstraße geben: „Hier werden aber kleinere Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Radverkehrs durchgeführt“, sagt die Stadt Hilden. Alle vorhandenen Stellplätze bleiben daher erhalten.
Die Arbeiten beginnen nach den Sommerferien in der 32. Kalenderwoche (ca. 7. August 2023) und werden voraussichtlich im September abgeschlossen sein.
Fahrradstraßen in Hilden: Was ist erlaubt?
2021 wurden in der Augustastraße, Hagdornstraße und der Schulstraße die ersten Fahrradstraßen in Hilden eingerichtet und die vorhandene Fahrradstraße in der Hagelkreuzstraße nach dem neuen „Hildener Standard“ umgestaltet.
Folgende Regeln gelten speziell in Fahrradstraßen:
- Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
- Radelnde dürfen nebeneinander fahren.
- Der durch ein Zusatzschild zugelassene motorisierte Verkehr muss sich dem Radverkehr unterordnen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit verringern.
Folgende Regeln gelten generell:
- Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer.
- Überholabstand zu Radfahrerinnen und Radfahrern beträgt mindestens 1,5 Meter innerorts (außerorts: 2,0 Meter)
Wobei das in Hilden nicht immer so einfach ist, wie wir einmal in einem Selbstversuch festgestellt haben... - Die Gehwege gehören grundsätzlich dem Fußverkehr.
- Kinder unter acht Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, und Begleitpersonen und Kinder bis zehn Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren, aber auch die Fahrbahn benutzen.
Mit den neuen Fahrradstraßen soll das Radfahren in Hilden zukünftig attraktiver und sicherer werden, sagt die Stadt Hilden: "Die Förderung des Radverkehrs trägt im Wesentlichen zu einer Verbesserung der innerstädtischen Nahmobilität bei, weshalb in geeigneten Teilen des Radverkehrsnetzes auch neue Fahrradstraßen eingerichtet werden."
Allerdings wird das wohl nicht ausreichen: Nach einer aktuellen ADFC-Umfrage gibt es für mehr Fahrrad-Freundlichkeit in Hilden noch viel zu tun...
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: anzeiger24.de
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