Dauer-Streik: Mittelstands-Union fordert mehr gesetzliche Regelung

12.03.2024

Schlichtungsverfahren, Schlichtungsverfahren und Abkühlphase sollen Situation entschärfen

Deutsche Bahn, Kommunale Verkehrsbetriebe, Lufthansa, WDR, Uni-Kliniken – gefühlt ist ganz Deutschland derzeit im Streikmodus. Die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseiten können sich partout nicht auf neue Tarifverträge einigen. Die Folge: Stillstand, eine genervte Bevölkerung und entsprechende Unruhe im ganzen Land. Im jüngsten Streit mit der Deutschen Bahn (DB) geht die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) sogar so weit, kurzzeitige „Wellenstreiks“, also ohne ausreichende Vorlaufzeit für einen Notfahrplan, durchzuziehen.

Das ist nicht mehr akzeptabel, sagt die Vorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, Gitta Connemann (CDU), und fordert im rbb-Inforadio Änderungen beim Streikrecht: „Das Streikrecht muss gesetzlich geregelt werden. Zurzeit ist das Streikrecht in Deutschland reines Richterrecht – anders als in anderen europäischen Ländern, wo es ein richtiges geschriebenes Streikrecht gibt.“

 

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So hat beispielsweise das Arbeitsgericht Frankfurt/Main am Montagabend den Eilantrag der DB gegen den kurzfristigen Streik der GDL am 12. März 2024 abgewiesen. Der Arbeitskampf sei „nicht unverhältnismäßig“, so der Richterspruch.

 

Das müsse sich ändern, meint Gitta Connemann im rbb-Inforadio. Es gehe ihr ausdrücklich um die „kritische Infrastruktur“ wie Bahn- und Flugverkehr, Krankenhäuser sowie Energie- und Wasserversorgung, nicht um „normale“ Tarifauseinandersetzungen: „Niemand will Streiks verbieten. Das Streikrecht ist ein wichtiges Recht, das auch grundgesetzlich verankert ist.“

Sie fordert aber ein „Schlichtungsverfahren vor Streiks und eine 48-stündige Ankündigungsfrist“. Weiter seien ein Notdienst und ein Schutz von Feiertagen nötig. Schließlich brauchten die Unternehmen eine „Abkühlphase“, denn: „Wenn der erste Streik beendet ist und der nächste gleich wieder losgeht, können das unsere Betriebe nicht mehr schultern“, so Connemann.

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Quelle: rbb
Foto: anzeiger24.de

 


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