Corona: Looking for Freedom?
Bund und Länder: Weniger Einschränkungen, aber nur mit Basisschutz
Nach zwei Jahren Einschränkungen, Maskenpflicht, Abstandsgebot, Lockdown und Grundrechts-Einschnitten gibt es nun eine Perspektive für mehr Öffnungen und auf ein halbwegs „normales Leben“; wobei wir nach wie vor mit dem Virus leben müssen.
Am Mittwoch haben Bundeskanzler Olaf Scholz und die Ministerpräsidentinnen und -präsidenten einmal mehr über das weitere Vorgehen im Kampf gegen die Pandemie beraten.
Die Zahlen zeigen: Der Höhepunkt der Omikron-Welle scheint in Reichweite zu sein, und die Krankenhäuser sind aktuell in der Lage, die Versorgung der „Corona-Erkrankten“ zu sichern.
Außerdem haben viele Länder rund herum bereits jegliche Beschränkungen aufgegeben.
Also: Auch Deutschland macht sich „locker“, lässt aber noch nicht „die Masken fallen“.
Drei-Stufen-Plan
Bund und Länder haben nun einen „Drei-Sprung“ beschlossen und bei einem Pressegespräch vorgestellt:
Schritt 1: Wo die Lage in den Krankenhäusern und auf den Intensivstationen sich entspannt oder beherrschbar wird, werden „verhältnismäßige Lockerungen“ zugelassen.
Dazu gehört: Private Zusammenkünfte sollen für Geimpfte und Genesene unbegrenzt erlaubt sein. Bis jetzt sind maximal zehn Menschen zulässig.
Das gilt dann allerdings nicht für Menschen ohne Impf- oder Genesenenstatus. Sie dürfen sich weiterhin nur mit Personen des eigenen Haushalts plus höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Ausgenommen bleiben Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
2G im Einzelhandel entfällt, d.h. Kundinnen und Kunden müssen keinen Immunisierungs-Nachweis mehr vorlegen und müssen auch nicht mehr geimpft oder genesen sein. Allerdings gilt weiterhin die Maskenpflicht.
Der Beschluss ist aber kein großer Wurf, weil die meisten Länder die 2G-Regel ohnehin schon gekippt haben. NRW muss allerdings noch nachziehen.
Wann genau eine Lage aber als „entspannt“ oder „beherrschbar“ gilt, wurde nicht gesagt. Das entscheiden dann wohl die Länder, je nach der Situation.
Schritt 2: Ab dem 4. März 2022 soll in der Gastronomie (auch Übernachtungen) wieder 3G gelten. Also neben den geimpften und genesenen Gästen dürfen auch nicht immunisierte Menschen ausgehen, benötigen aber einen negativen Testnachweis.
2G+ in Diskotheken und Clubs, also: genesene und geimpfte Menschen können mit einem tagesaktuellem negativen Test oder mit dritter Impfung wieder tanzen gehen. Nicht geimpfte und nicht genesene Menschen müssen weiter draußen bleiben.
Bei überregionalen Großveranstaltungen (inklusive Sport) können Genesene und Geimpfte unter der 2G+ Regel als Zuschauerinnen und Zuschauer teilnehmen. Bei Veranstaltungen in Innenräumen ist maximal eine Auslastung von 60 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 6.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf. Bei Veranstaltungen im Freien ist maximal eine Auslastung von 75 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität zulässig, wobei die Personenzahl von 25.000 Zuschauenden nicht überschritten werden darf.
Zudem gilt die Maskenpflicht (möglichst FFP2).
Schritt 3: Am 20. März 2022 läuft das Infektionsschutzgesetz aus. Das heißt: Alle bisherigen Maßnahmen und Regeln müssten dann entfallen.
Bund und Länder wollen das Gesetz aber nicht einfach auslaufen lassen.
Dazu sagt Hendrik Wüst, NRW-Ministerpräsident und aktueller Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz: „Wir brauchen weiterhin einen ‚Basis-Schutz‘, um einen neuen Anstieg der Infektionen zu verhindern.“ Und auch die vulnerablen Gruppen müssen weiterhin geschützt werden.
Also sollen nach wie vor Maskenpflicht, Abstandsregeln und Testpflichten in bestimmten Bereichen gelten.
Was und wie genau, das wurde nicht näher erläutert.
Also muss der Bund nochmal ran und eine neue gesetzliche Regelung finden. Und wie soll die aussehen?
Dazu heißt es in dem Beschlusspapier: "Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können. Sie nehmen zur Kenntnis, dass derzeit ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren im Bund vorbereitet wird. Es soll rechtzeitig vor dem 20. März 2022 zum Abschluss kommen und auch eine Regelung zu ergänzenden Schutzmaßnahmen für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten zu enthalten, bei denen eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht. Sollte sich das Infektionsgeschehen nach dem 20. März 2022 deutlich verschlechtern und weitergehende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Virus nötig sein, wird die Bundesregierung zügig die nötigen Gesetzgebungsverfahren einleiten, um die dazu notwendigen Rechtsgrundlagen zu schaffen."
Klingt auch noch sehr unkonkret.
Weitere Einzelheiten gibt es in dem Beschlusspapier zum nachlesen...
War’s das jetzt?
Nein, noch lange nicht. Es ist ein Lichtblick. Aber wir erinnern uns: Die Pandemie hätte eigentlich schon im Spätsommer 2021 für beendet erklärt werden sollen. Dann kam die nächste Infektionswelle mit der bis dato krassesten Variante, die zu astronomisch hohen Infektionszahlen und Inzidenzwerten führte.
Bundeskanzler Olaf Scholz meint deshalb: „Es ist noch nicht vorbei.“
Hendrik Wüst mahnt zur Achtsamkeit. In einer Ansprache im Düsseldorfer Landtag am 15. Februar sagte er u.a.: „Wir dürfen nicht überstürzt lockern. Die Menschen erwarten, dass wir dazu gelernt haben.“ Die Öffnungen müssen so gestaltet sein, dass man das Ruder nicht wieder umdrehen muss, wenn sich das Blatt erneut wendet: „Lieber ein klarer Kurs statt ein dauerndes Hin und Her.“
Politischer Wille: Impfpflicht soll kommen
Also: Wie soll es jetzt weiter gehen? Wie wappnen wir uns vor einer möglichen nächsten Welle oder Virus-Variante?
Gesundheitsminister Karl Lauterbach und zahlreiche andere Spitzenpolitikerinnen und -politiker aus Bund und Ländern pochen weiterhin auf die allgemeine Impfpflicht.
Denn: Der Frühling und Sommer könnte milde verlaufen, so wie 2020 und 2021. Und was ist dann im Herbst und Winter?
Die Befürworter halten daher einer allgemeine Impfpflicht für das Mittel der Wahl, auch wenn es viele Gegenargumente gibt.
Die Impfpflicht steht aber derzeit auf wackeligen Füßen, da sich die Politik nicht auf ein entsprechendes Gesetz verständigen kann. Aber der politische Wille ist vorhanden. Also kann da wieder Bewegung ins Spiel kommen.
Der 20. März wird also noch kein „Freedom Day“. Aber zumindest haben viele Menschen dann eine ganz wichtige Etappe nach einer langen Durststrecke hinter sich gebracht. Sie können aufatmen und durchschnaufen und hoffentlich wieder Lebenskraft zurück gewinnen.
Aber wir dürfen auch nicht vergessen: Wir alle müssen dann erst einmal viel aufarbeiten.
Die wirtschaftlichen Folgen vom weltweiten Stillstand werden wir weiterhin spüren.
Die sozialen Verwerfungen durch Isolation, Bildungsnotstände etc. müssen entschädigt werden.
Nach den vielen Diskussionen um Sinn und Unsinn der Maßnahmen oder die Impfung werden sich einige Menschen hoffentlich wieder aussöhnen.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: btaskinkaya/Pixabay
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