Corona-Hilfsprogramm jetzt auch für Kultur und Vereine
Rat bewilligt 500.000 Euro
Der Stadtrat hat am 13. Januar 2021 beschlossen, ein Corona-Hilfsprogramm aufzulegen. Dieser Beschluss wurde am 10. März 2021 ergänzt: Dieses Hilfsprogramm, mit einem Volumen von 500.000 Euro, war anfänglich für alle Hildener Gewerbetreibende gedacht. Nun können auch Kulturschaffende und gemeinnützige Vereine einen einmaligen Zuschuss erhalten, wenn sie maßgeblich von Betriebsschließungen oder Gewinn-Rückgängen in Folge der COVID-19-Pandemie betroffen sind.
Die Höhe des Zuschusses beträgt für kleine Gewerbebetriebe und Kulturschaffende bis zu 2.750 Euro, für gemeinnützige Vereine bis zu 2.000 Euro, teilt die Stadt mit: "Ziel des Programms ist, durch die wirtschaftliche Unterstützung der Begünstigten die erweiterte Grundversorgung der Hildener Bevölkerung sicherzustellen."
Insgesamt steht ein Budget von 500.000 Euro für die Bewilligung von Zuschüssen zur Verfügung.
Antragsformular online
Zusätzlich zu den Gewerbetreibenden können auch alle Personen einen Antrag stellen, die freiberuflich einer selbstständig ausgeübten künstlerischen Tätigkeit nachgehen und ihre Tätigkeit überwiegend gegenüber Hildener Bürgerinnen und Bürgern ausüben. Hinzu kommen alle eingetragenen, gemeinnützigen Vereine mit Sitz in Hilden.
Details zu den Anforderungen sowie das Antragsformular gibt es auf der städtischen Internetseite unter hilden.de/corona-hilfe-fuer-kulturschaffende-und-vereine.
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Der voraussichtliche oder tatsächliche Gewinn im Jahr 2020 darf nicht höher sein als 25.000 Euro und der Gewinn muss pandemie-bedingt mindestens 2.750 Euro, bei Vereinen mindestens 2.000 Euro, geringer sein als im Vorjahr. Eine anteilige Zuschussgewährung ist möglich, wenn die Gewinnminderung unterhalb dieser Wertgrenzen liegt.
Die Antragsfrist endet für Gewerbetreibende am 31. März 2021, für freiberuflich Kulturschaffende und gemeinnützige Vereine am 30. Juni 2021. Die Antragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen. Nach Prüfung durch die Stadtverwaltung Hilden ergehen entsprechende Bescheide an die Antragstellenden.
Quelle: Stadt Hilden
Foto: vanderpixa/A.Lesnitsky/B. Geisse / Pixabay / Collage: anzeiger24.de
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