Corona-Hilfspaket kann jetzt beantragt werden
Nach chaotischer Ratssitzung: SPD kritisiert Vorlage und Nichtberücksichtigung der Vereine
Nach einem zähen Ringen um Detailfragen hat eine Mehrheit im Stadtrat am 13. Januar ein Corona-Hilfspaket für Klein- und Kleinstunternehmen beschlossen.
Damit können kleinere Hildener Gewerbebetrieben, die maßgeblich von Betriebsschließungen oder Umsatzrückgängen in Folge der COVID-19-Pandemie betroffen sind, einen Zuschuss in Höhe von 2.750 Euro beantragen.
Insgesamt steht ein Budget von maximal 500.000 Euro für die Bewilligung von Zuschüssen zur Verfügung.
Das Antragsformular kann hier heruntergeladen werden.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind laut Stadtverwaltung "alle Gewerbebetriebe (= selbstständige, nachhaltige, auf Gewinnerzielung ausgerichtete gewerbliche Tätigkeit von natürlichen Personen und inhabergeführten Personen- und Kapitalgesellschaften) mit Sitz oder Hauptbetriebsstätte in Hilden und maximal zehn vollzeitverrechneten (auf Basis einer 40-Stunden-Woche) in Hilden angestellten Mitarbeitenden".
Das wären: Einzelhandel aller Art (einschließlich Back- und Fleischwarenverkauf), Gastronomie aller Art, Friseure, Kosmetikstudios, Kinos, Fotostudios, Catering, Hundesalons, Massagestudios (keine Studios, die Dienstleistungen sexueller Art erbringen), Saunen, Reinigungen & Wäschereien, Veranstalter, Taxibetriebe, Fitnessstudios, Tanz- und Ballettstudios, Reisevermittlungen sowie „wesensverwandte“ Gewerbe(arten).
Der voraussichtliche oder tatsächliche Gewinn aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit darf im Jahr 2020 nicht mehr als 25.000 Euro betragen und muss pandemiebedingt mindestens 2.750 Euro geringer sein als im Vorjahr.
Folgende Unterlagen müssen per Post oder persönlich eingereicht werden:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular mit rechtsverbindlicher Unterschrift (Original)
- Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuererklärung 2019 (Kopie)
- Als korrespondierende Aufstellung eine Übersicht der (voraussichtlichen) Einkünfte und Betriebsausgaben des Jahres 2020 (z.B. betriebswirtschaftliche Auswertung oder Einnahme-Überschussrechnung), in die auch alle Einnahmen aus anderen Landes- und/oder Bundeszuschüssen einzubeziehen sind.
- Schriftliche Darstellung einer positiven Fortführungsprognose für das Jahr 2021 ff.
- Die Zuschussgewährung ist beschränkt auf Gewerbebetriebe, die der Stadt Hilden keine Steuern und/oder Ab-gaben aus dem Jahr 2019 und Vorjahren schulden und deren Betrieb ordnungsgemäß, das heißt ohne Verstöße gegen gewerbe- und ordnungsrechtliche Bestimmungen, geführt wird.
Die Antragsfrist endet am 31. März 2021.
SPD fordert Hilfe auch für soziale und kulturelle Organisationen
„Wir hätten uns gewünscht, dass nicht nur die Wirtschaft, sondern auch Sozialträger, Kultureinrichtungen und Vereine im Hilfsprogramm berücksichtigt werden“, kritisiert der haushaltpolitische Sprecher der SPD-Ratsfraktion, Dominik Stöter. Die SPD hatte einen Änderungsantrag zum Hilfsprogramm gestellt, der eine Aufteilung der Summe zu jeweils 250.000 Euro für die Wirtschaft und 250.000 Euro für Sozial-, Kultur- und Vereinsorganisationen vorsah. Der Antrag wurde aber von CDU, Grüne, FDP, AfD, Allianz, Bürgeraktion und Linke abgelehnt. „Auch wenn der Runde Tisch sich noch mit Hilfen für Vereine und Verbände befassen möchte, hätten wir uns vom Rat bereits jetzt eine deutliche Hilfeleistung für die vielen sozialen- und kulturellen Einrichtungen gewünscht, die unsere Stadt erst liebens- und lebenswert machen“, so Stöter.
Beim Beschluss zum Hilfsprogramm gab es immer wieder Unterbrechungen der Ratssitzung, weil Fraktionen noch Beratungs- und Änderungsbedarf am Hilfsprogramm sahen. „Dies zeigt auf, dass die von der Stadtverwaltung eingebrachte Beschlussvorlage noch nicht ausgereift war und bei der Erstellung über die Weihnachts- und Neujahrstage Fragestellungen offen geblieben sind“, sagt Kevin Buchner, Fraktionsvorsitzender der Hildener SPD. „Wir haben seit Sommer 2020 die Verwaltung aufgefordert, verlässliche Zahlen und Daten als Grundlage für ein Hilfsprogramm zu liefern. Diese Datengrundlage fehlt bis heute! Die meisten konkreten Festlegungen erfolgten erst auf Zuruf in der Sitzung - ohne datenbasierte Grundlage.“
Die SPD zweifelt in ihrer Presseerklärung, dass die Hilfeleistungen für Unternehmen in Höhe von 500.000 Euro überhaupt angenommen werden, weil eine Vielzahl von Unternehmen so vom Hilfs-programm ausgeschlossen werden: „Die Verwaltung will nun dem Stadtrat im März einen Erfahrungsbericht vorlegen. Dann wird sich zeigen, ob das jetzt beschlossene Hilfsprogramm seine Wir-kung erfüllt. Die SPD Hilden wird sich weiter dafür einsetzen, dass auch gesellschaftliche Einrich-tungen mit Hilfeleistungen bedacht werden.“
Quellen: Stadt Hilden/Presseerklärung SPD Hilden
Foto: vanderpixa/Pixabay
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