CO-Pipeline: Wird auf der Trasse erneut gebuddelt?

26.06.2022

Geogrid-Matte muss zusätzlich abgesichert werden – Wird die Leitung 2025 in Betrieb gehen?

Dieter Donner, Sprecher der Initiativen „Stopp Bayer-COvestro Pipeline“ im Kreis Mettmann, ist erneut beunruhigt: „Noch während die Prozesse beim Verwaltungsgericht Düsseldorf laufen, versucht Covestro wieder in alter 'Bayer-Manier' Druck zu machen. So sollen jetzt weitere Enteignungen erfolgen, um die CO-Pannenpipeline mit vielen Änderungen durchzudrücken.“

 

Was ist da los? Rückblick: Um die Rohrleitung (hier Hintergrundinfos) zwischen den Werken in Krefeld-Uerdingen und Dormagen verlegen zu können, wurden auf der Trasse teilweise private Grundstücke enteignet. Die damalige schwarz-gelbe NRW-Landesregierung hatte 2006 für die Bayer Material Science (jetzt Covestro) sogar extra ein Gesetz verabschiedet.

Die Rohrleitung wurde also entsprechend gebaut. Dann gab es aber eine besondere Wendung: Im August 2018 erließ die Bezirksregierung einen Planänderungsbeschluss. Denn es stellte sich heraus, dass die benutzte Geo-Grid-Sicherheitsmatte, die die Rohre beispielsweise vor einer Baggerschaufel schützen soll, nicht ausreichend sei.
Daher sollen nun „oberhalb der Rohrfernleitungsanlage derzeit vorhandenen Geo-Grid- (…) nachträglich eine zusätzliche Geo-Grid-2-Matte und ein weiteres Trassenwarnband verlegt werden.“

 

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Bedeutet also: Covestro muss erneut an die enteignete Grundstücken ran, um bei der Sicherheit nachzubessern? Das dürfte die Eigentümerinnen und Eigentümer nicht erfreuen.

 

Zusatz-Matten per Pflugverfahren verlegen

Wie will die Covestro das nun bewerkstelligen? Wir haben nachgefragt. Pressesprecher Przemyslaw Jedrysik stand uns dafür zur Verfügung.

 

Bedeutet der Planänderungsbeschluss also, dass entlang der Trasse erneut „gebuddelt“ werden muss?

 

Zur Minimierung möglicher Beeinträchtigungen von Grundstückseigentümern, Anwohnern und der Umwelt soll dies möglichst in einem Pflugverfahren erfolgen. Dabei werden die Matten mit dem Warnband durch spezielle Maschinen ohne Erdaushub im Boden verlegt. Punktuelle Aushubarbeiten werden lediglich an den Start- und Endpunkten für die Maschinen sowie dort notwendig sein, wo das Pflugverfahren aus bautechnischen Gründen nicht durchgeführt werden kann.

Für den Bau und Betrieb der Pipeline ist es erforderlich, jederzeit Zugang zur Leitungstrasse zu erhalten. Dieses Recht wird im Grundbuch des betroffenen Grundstückes eingetragen.
Dies ist ein einmaliger rechtlicher Vorgang, bei dem Covestro allen Grundstückseigentümern eine gütliche Einigung angeboten hat. 

Davon zu unterscheiden sind etwaige Wartungs- oder Bauarbeiten entlang der Trasse, für die Covestro die Grundstücke zeitweise in Anspruch nehmen muss.

Darüber hinaus werden wir vor dem Start der Arbeiten natürlich jeweils den Kontakt zu den Grundstückseigentümern suchen und sie in die Planungen einbeziehen.

 

Jahrelanger Stillstand – Lohnt sich das immer noch?

Wir fragen bei der Gelegenheit weiter: Ist es korrekt, dass die Covestro bis 2025 die Pipeline in Betrieb nehmen wird?
Die Kritiker werden dann sagen: Bayer bzw. Covestro sei dann ja knapp 20 Jahre lang auch ohne Pipeline ausgekommen. Außerdem habe sich die Technik seitdem gewandelt. Und hohe Arbeitsplatzverluste habe es auch nicht gegeben, weil die Pipeline noch immer nicht läuft.

 

Wir haben stets betont, dass die Inbetriebnahme der Verbindungsleitung erst erfolgt, wenn alle rechtlichen und baulichen Voraussetzungen für ihren sicheren Betrieb erfüllt worden sind. Wir gehen aktuell davon aus, dass die vorbereitenden Arbeiten dazu noch gut drei Jahre in Anspruch nehmen werden.

Wirtschaftlich ist die Verbindungsleitung nach wie vor von hohem Nutzen für Covestro und die Allgemeinheit. Mit ihrer Hilfe wollen wir das bereits bestehende System ergänzen und einen sicheren, standortübergreifenden Rohstoff-Verbund für die Kunststoff-Produktion schaffen.

Die Verbindungsleitung wird somit die Verfügbarkeit von Kohlenmonoxid (CO) für die Produktion in Uerdingen signifikant erhöhen und die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes Rheinland verbessern.

Mit der CO-Versorgungsleitung werden zudem die wirtschaftliche Struktur der Chemieindustrie und der mittelständischen Kunststoff verarbeitenden Unternehmen in NRW gestärkt.

Das bedeutet Steuereinnahmen für Land und Kommunen sowie Kaufkraft und Arbeitsplätze. Damit dient das Projekt auch dem Allgemeinwohl.

 

CO-Produktion jetzt noch sinnvoll?

Dieter Donner von der Initiative gegen die CO-Pipeline ergänzt in seiner Stellungnahme: „Vielleicht kommt Covestro auch zu der Einsicht, das es bei der derzeitigen Knappheit von Erdgas unsinnig ist, auf zusätzlichen Gasverbrauch zur Erzeugung des CO-Gases für die Pipeline im Reformer in Dormagen zu setzen und das Versorgungsproblem größer zu machen.

Soll heißen: Covestro müsse sich sowieso neu umstellen.

 

Was sagt die Covestro zu dieser Kritik?

 

Der Ukraine-Krieg und der Gasstreit mit Russland haben zu einer Verschärfung der Versorgungslage mit Erdgas geführt.

Wir gehen gleichwohl davon aus, dass sich die Lage mittelfristig normalisieren wird. Denn die Bundesregierung hat bereits unterschiedliche Maßnahmen eingeleitet, um die Abhängigkeit Deutschlands von russischem Gas zu lösen.

Dazu gehören unter anderem die Errichtung von Terminals für den Import von Flüssiggas sowie langfristige Liefervereinbarungen mit anderen Ländern.

Auch die Frage der Herstellung von Kohlenmonoxid beeinträchtigt nicht den Nutzen der Verbindungsleitung. Die großtechnischen Anlagen in Dormagen sind die modernsten ihrer Art und stellen im Hinblick auf die Effizienz und Nachhaltigkeit der Produktion aktuell die Spitze des Machbaren dar.

Vor dem Hintergrund unserer ehrgeizigen Klimaziele und der Transformation der gesamten chemischen Industrie in Richtung Klimaneutralität werden sich die Produktionsverfahren langfristig natürlich weiterentwickeln.

Dies wird aber keinen Einfluss auf die Verbindungsleitung als eine Infrastruktur für den sicheren und umweltfreundlichen Transport von Kohlenmonoxid haben.

 

Juristisch scheint die Covestro auf der sicheren Seite zu stehen. Denn das Oberverwaltungsgericht Münster hat ja das entsprechende Rohrleitungsgesetz für zulässig erklärt.

Die Initiative gegen die Leitung gibt den Widerstand aber nicht auf. Und auch die Stadt Hilden will weiter prozessieren...

 

Bericht: Achim Kaemmerer

Archivfoto: anzeiger24.de

 


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