Cannabis-Konsum: Kiffen wird legal. Kabinett tütet nebulöses Gesetz ein
22.03.2024Trotz heftiger Kritik: Abgabe nur unter strengen Auflagen – Aufklärungskampagne für Jugend
Es ist ein umstrittenes Vorhaben, aber nun hat das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“ (CanG) am 22. März auch den Bundesrat passiert. Zuvor wurde spekuliert, ob einzelne Bundesländer den Vermittlungausschuss anrufen würden, um die Umsetzung zumindest hinauszuzögern und doch noch Änderungen zu erzwingen. Doch die Anträge auf Einberufung fanden keine Mehrheit.
Nun wird die Cannabis-Legalisierung (mit Auflagen) also wie geplant ab dem 1. April 2024 in Kraft treten.
Die wesentlichen Regelungen:
- Erwachsenen ist der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum sowie der gemeinschaftliche, nicht-gewerbliche Eigenanbau zum Eigenkonsum in Anbauvereinigungen bzw. Genossenschaften erlaubt.
- Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ist künftig straffrei.
- Konsumverbot von Cannabis in einer Schutzzone, in Sichtweite entfernt von Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen sowie Sportstätten. Weitere Infos zum Schutz von Kindern und Jugendlichen.
- In begrenztem Umfang zulässiger privater Eigenanbau mit Pflicht zum Schutz des privat angebauten Konsumcannabis vor dem Zugriff durch Kinder und Jugendliche sowie Dritte.
Ärzte, Richter und Nichtraucher-Verband lehnen Gesetz ab
Seit Monaten schon regt sich Kritik und Widerstand gegen die Legalisierung von Cannabis – nicht nur von der politischen Opposition, sondern auch von fachlicher Seite.
„Wir sind geradezu bestürzt“, sagt beispielsweise Dr. Günther Matheis, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz.
Auch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) sieht „Gefahren für Heranwachsende“. Das Suchtpotential werde unterschätzt, die Drogenkriminalität werde eben nicht gesenkt, stattdessen werde der Bedarf nach Psychotherapie steigen.
Und das Aktionsbündnis Nichtrauchen e.V. (ABNR) befürchtet: Es wird wieder mehr geraucht.
Der Deutsche Richterbund sieht noch ganz andere Probleme: Es sei damit zu rechnen, „dass das Cannabisgesetz entgegen der gesetzgeberischen Zielsetzung zu einem Missbrauch von Anbauvereinigungen und zu einer ganz erheblichen Stärkung des Schwarzmarktes beitragen wird. (…) Festzustellen ist bereits jetzt, dass der Kinder- und Jugendschutz durch das Cannabisgesetz nicht verbessert, sondern geschwächt werden wird, weil der künftig herabgesetzte Strafrahmen für eine (gewerbsmäßige) Abgabe von Cannabis an Minderjährige oder Kinder für Dealer weniger abschreckend wirken wird. Zugleich ist zu erwarten, dass fehlende staatliche Sanktionen zu einem stark erhöhten Konsum von Cannabis durch Jugendliche führen werden.“
Bericht/Zusammenstellung: Achim Kaemmerer
Foto: Nicky/Pixabay
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