Bundesrat beschließt: 9-Euro-Ticket und weitere Entlastungen
Deutschland will mehr Flüssigerdgas-Terminals statt russische Energie
Der Bundesrat hat am 20. Mai dem Entlastungspaket der Bundesregierung und weiteren Vorhaben weitgehend zugestimmt.
Günstiger ÖPNV fahren und tanken
Auch ein strittiger Punkt konnte beigelegt werden: das 9-Euro-Ticket wird ab dem 1. Juni 2022 für drei Monate eingeführt. Das bedeutet: im gesamten Bundesgebiet können die Menschen dann bis Ende August 2022 zum Preis von monatlich 9 Euro den gesamten Nahverkehr nutzen: Busse, Straßenbahnen, Stadt- und U-Bahnen sowie S-Bahnen, Regionalbahnen und Regionalexpresse in der 2. Klasse. Der Fernverkehr (z.B. ICE, IC, EC) und private Anbieter wie z.B. FlixTrain sind von der Vergünstigung ausgeschlossen.
Zur Finanzierung stellt der Bund 2,5 Milliarden Euro in Form von sogenannten „Regionalisierungsmitteln“ zur Verfügung.
Einige Bundesländer hatten sich noch gesträubt, weil die Finanzierung nicht ganz klar war. Wo sollen beispielsweise die zusätzlichen Fahrzeuge und Fahrerinnen und Fahrer herkommen, wenn die Nachfrage zu hoch wird?
Vielleicht – so die Hoffnung mancher Ministerpräsidenten und -präsidentinnen – würden dann mehr Menschen dauerhaft auf den ÖPNV umsteigen?
Zugleich hat der Bundestag bereits am Donnerstag, 19. Mai 2022, die temporäre Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe verabschiedet. Der Gesetzentwurf der "Ampel-Koalition" wurde bei Stimmenthaltung von CDU/CSU, AfD und Die Linke angenommen. Demnach wird die Energiesteuer auf Kraftstoffe vom 1. Juni 2022 bis zum 31. August 2022 gesenkt, um die explodierten Spritpreise zu kompensieren. Die Koalitionsfraktionen erwarten, dass die Mineralölkonzerne nun die gesenkten Kosten an die Kundschaft weitergeben. Ob das wirklich passieren wird...?
Weitere Beschlüsse
Darüber hinaus wurden weitere Gesetzesvorhaben vom Bundesrat bestätigt, zum Beispiel:
Baubeschleunigung von Flüssigerdgas-Terminals (LNG): Genehmigungsbehörden sollen vorübergehend bestimmte Verfahrensschritte, besonders bei der Umweltverträglichkeitsprüfung, auslassen können. Damit will die Bundesregierung die Unabhängigkeit von russischem Gas bestärken. Zum Jahresende soll in Wilhelmshaven ein Terminal in Betrieb gehen
Sozialleistungen für ukrainische Flüchtlinge: Aus der Ukraine geflüchtete Menschen erhalten zum 1. Juni 2022 einen Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II und XII, werden also anerkannten Asylbewerberinnen und -bewerbern gleichgestellt.
Der Bund unterstützt die Länder und Kommunen bei den Kosten für Unterbringung und Versorgung der Ukraine-Flüchtlinge mit 2 Milliarden Euro. Dazu steigt der Umsatzsteueranteil der Länder im Finanzausgleichsgesetz für das Jahr 2022 um einen entsprechenden Betrag.
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Reform des Energiesicherungsgesetzes von 1975: Der Staat soll künftig leichter auf Energieunternehmen zugreifen können, wenn erhebliche Engpässe bei der Versorgung drohen. Sollte ein Unternehmen in einer „konkreten Gefahrensituation“ seine Aufgaben nicht erfüllen, so dass eine Beeinträchtigung der Versorgungssicherheit droht, kann es vorübergehend unter Treuhandverwaltung gestellt werden. Als letztes Mittel wäre sogar eine Enteignung möglich.
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Zuschläge für bedürftige Familien: Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung erhalten im Juli eine Einmalzahlung von 200 Euro, für Kinder erhöhen sich die monatlichen Zahlungen ab Juli um 20 Euro. Eine Einmalzahlung von 100 Euro erhalten auch Arbeitslosengeld-II-Empfängerinnen und -empfänger.
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Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Thomas Ulrich(LobosStudioHamburg / Pixabay
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