Aktion Bye Bye Elterntaxi: Probleme mit dem Datenschutz?
19.08.2022Stadt und Landesdatenschutzexperte reagieren auf Kritik
Das Problem mit den Elterntaxis an Grundschulen und Schulen ist seit Jahren bekannt – und noch immer nicht behoben. Wie kann man Eltern dazu motivieren, ihre Kinder nicht immer gleich bis zum Schultor zu chauffieren? Und ihnen stattdessen beizubringen, selbstständig zur Schule zu gehen? Bürgermeister Claus Pommer hatte nun eine Idee entwickelt, die seit Anfang des Schuljahres umgesetzt wird – und schon gibt es wieder Kritik. Jetzt hat sich auch der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW zu dem Projekt "Bye Bye Elterntaxi“ zu Wort gemeldet.
Worum geht es?
Das Projekt funktioniert kurz gesagt so: Sechs Wochen lang halten die Lehrkräfte nach, wie viele Mädchen und Jungen den Weg zu ihrer Grundschule unmotorisiert zurückgelegt haben. Die Schulklassen, die prozentual den geringsten Einsatz von Elterntaxen verzeichnen, können u.a. einen Ausflug ins Phantasieland oder in die Bergstation gewinnen.
Nun haben sich offenbar einige Eltern wegen „Datenschutzbedenken“ beschwert.
Der Datenschutzexperte des Landes hat sich jetzt den Fall einmal angeschaut.
Personen müssen anonym bleiben
Ein Herr Mersch erklärt dazu: „Da ich nicht erkennen kann, auf welcher Rechtsgrundlage die Schulen eine derartige Erhebung im vorliegenden Fall stützen könnten, sollte sie von Beginn an in anonymisierter Weise erfolgen.“
Das bedeutet: Solange Daten erfasst werden, die keiner Person zugeordnet werden können, würde es keine datenschutzrechtlichen Probleme geben.
Dafür müssten allerdings einige Voraussetzungen erfüllt werden.
„Beispielsweise könnten die Schulen Karten/Zettel, auf denen lediglich die Auswahlmöglichkeit „unmotorisiert“ oder „motorisiert“ aufgedruckt ist, an die Schüler*innen [bei der Landesregierung wird gegendert, Anm.d.Red.] ausgeben“, sagt der Datenschützer des Landes. „Zu Beginn des Unterrichts könnten die Schüler*innen diese zuvor unbeobachtet gekennzeichneten Karten/Zettel sodann in ein geeignetes Behältnis werfen, so dass das zuständige Lehrpersonal die Zettel in der Folge auswerten könnte.“
Andere Möglichkeit: Es müsse eine „unmissverständlich abgegebene freiwillige Willensbekundung“ geben, „durch die die betroffene Person ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung erteilt.“
Die Stadt Hilden teilt uns auf Nachfrage dazu mit: „So war und ist es geplant, und so wird es von den Schulen, die das Schreiben erhalten haben, umgesetzt.“
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Marzena P./M. Hassan / Pixabay / Collage: anzeiger24.de
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