Abenteuerspielplatz: Stadtrat fällt Entscheidung zur Zukunft

28.06.2024

Insolvenzverfahren bei FZG – AWO soll übernehmen

Vor Beginn der Ratssitzung am 26. Juni 2024, haben sich Eltern und Kinder schon einmal vor der Stadthalle positioniert und für den Erhalt des Abenteuerspielplatzes demonstriert. Denn weil die Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte (FZG) laut einem Bericht in der RP ein Insolvenzverfahren einleiten musste, stand auch der Fortbestand der pädagogischen Einrichtung an der Richard-Wagner-Straße im Hildener Norden auf wackeligen Füßen.

Im nicht-öffentlichen Teil hat der Stadtrat sich nun beraten. Das freudige Ergebnis verkündet nun die Stadt Hilden: die AWO im Kreis Mettmann gGmbH werde mit dem Weiterbetrieb des Abenteuerspielplatzes beauftragt. Die Verwaltung werde nun „in konkrete Gespräche mit dem künftigen Träger einsteigen, um den Übergang abzustimmen,“ heißt es in dem kurzen Statement.

 

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Rückblick: Als ein neuer Vorstand die Aufgaben der FZG übernahm, hatte er mit finanziellen Altlasten zu kämpfen. Es folgte ein Verhandlungs-Tauziehen mit der Stadtverwaltung, am Ende gab es eine politische Lösung zum Weiterbetrieb bis zum Sommer 2024.
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Diese Zeit ist nun abgelaufen. Die FZG muss nun um die eigene Existenz bangen.

 

Für die Kinder und Jugendlichen, die den Abenteuerspielplatz nutzen, ändert sich wohl mit dem Ratsbeschluss vorerst nichts, meint Bürgermeister Claus Pommer: „Ich freue mich sehr, dass der Abi damit weiterhin erhalten bleibt. Das ist eine gute Nachricht, nicht nur für den Hildener Norden.“

Jetzt bleibt abzuwarten, ob die Übergangs-Regelungen zwischen Rathaus und AWO auch reibungslos verläuft

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos: anzeiger24.de

 


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