Sperrmüll-Fragen: Wie oft darf ich rausstellen, wieviel?
Und: Dürfen Nachbarn was dazustellen?
Die Fragen und Ärgernisse rund um das Thema Sperrmüll kennt eigentlich jeder: Angefangen bei einfachen Anliegen wie − was kostet das, wie und wo melde ich Sperrmüll an, wann darf ich rausstellen, etc. − tauchen beim Sperrmüll immer wieder Problematiken auf, beispielsweise wenn Nachbarn ungefragt Gegenstände dazu stellen bzw. der ordentlich an die Straße gestellte Sperrmüll von ungebetenen Trödlern und Sammlern durchsucht und verstreut wird.
Wir haben bei der Haaner Bauverwaltung nochmal ein paar Dinge nachgefragt:
Vier Fragen / vier Antworten
anzeiger24.de: Es gibt zwei Wege der Anmeldung, per Sperrmüll-Karte und Online: Wenn Bürger (m/w/d) das über die Karte machen, kostet eine Sperrmüll-Abholung 10 Euro, Online keine Gebühr. Ist das so richtig?
Torsten Rekindt: Das ist korrekt. Die Karte verursacht deutlich mehr Aufwand sowohl bei der Stadt Haan als auch beim Entsorger, der hier insbesondere. die Logistik/Tourenplanung übernimmt.
anzeiger24.de: Wieviel Sperrmüll darf ein Haushalt pro Abholung anmelden und wie oft im Jahr?
Torsten Rekindt: Pro Anmeldung dürfen bis zu drei Kubikmeter angemeldet werden. In der Regel reicht dieses Limit aus. Selbst bei Austausch der Küche kann so die alte Küche über die Sperrmüllabfuhr entsorgt werden. Was über drei Kubikmeter hinaus geht, geht in Richtung Haushaltsauflösung, welche nicht über die Sperrmüllabfuhr gemacht werden darf. Nach unseren Erfahrungen reichen zwei Anmeldung pro Haushalt und Jahr aus.
anzeiger24.de:Wieviele Stunden vorher darf der Sperrmüll an die Straße gestellt werden?
Torsten Rekindt: Sperrgut soll bis spätestens 6 Uhr an den Straßenrand (Gehweg) gestellt werden, so dass keine Verkehrsbehinderung entsteht.
anzeiger24.de: Was ist, wenn Andere etwas dazu stellen bzw. Sperrmüll von Fremden mitgenommen wird?
Torsten Rekindt: Solange das Sperrgut nicht von der Firma Awista abgeholt wurde, ist der/die Anmelder/in verantwortlich für die Sperrgutstelle. Dies gilt für die genannte Verhinderung von Verkehrsbehinderung und für alle Gegenstände, welche dort liegen. Kommen einzelne Gegenstände hinzu, welche nicht über die Sperrgutabfuhr entsorgt werden dürfen, so muss der/die Anmelder/in sich um eine Entsorgung kümmern. Das gleiche gilt, wenn so viele Gegenstände hinzukommen, dass die drei Kubikmeter überschritten werden. Das Mitnehmen von Gegenstände eine Ordnungswidrigkeit.
Interview von Bettina Lyko
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