MPK: Was ist mit Impfpflicht, PCR-Priorisierung, Digitalisierung?
Ergebnisse der Bund-Länder-Runde eher vage
Es gab einmal eine Zeit, da hat die Nation gebannt auf die Pressekonferenz nach der Ministerpräsidenten-Konferenz (MPK) geschaut: Was haben Bund und Länder für neue Schutzmaßnahmen gegen die Corona-Ausbreitung beschlossen? Wird es Verschärfungen oder gar Lockerungen geben?
Am Montag, 24. Januar, gab es wieder eine solche Runde.
Doch große Spannung kam nicht auf. Denn zum einen waren keine nennenswerten Veränderungen zu erwarten. Zum anderen wurden zwar wichtige Weichenstellungen für eine strategische Neuausrichtung besprochen, doch das Ergebnis blieb eher unkonkret. Entschlossenheit wurde nicht vermittelt.
Bundeskanzler Olaf Scholz, MPK-Vorsitzender und NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst und die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey, erklärten unter anderem folgendes:
Keine Änderung bei den Regelungen
Die bisher geltenden Regeln werden – unter Beobachtung der weiteren Enzwicklung mit der Omikron-Welle – weiterhin bestehen bleiben. Sobald eine Überlastung des Gesundheitssystems droht, werden neue Maßnahmen zur Infektionskontrolle vereinbart.
Umgekehrt heißt das aber auch: Bund und Länder eröffnen Öffnungsperspektiven, wenn eine Überlastung des Gesundheitssystems ausgeschlossen werden kann.
Bis zum 9. Februar sollen bundeseinheitliche Regelungen für überregionale Großveranstaltungen vereinbart werden.
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Impfung
Bund und Länder werden ihre Impfkampagne verstärken.
Bei Beschäftigten sowie Bewohnerinnen und Bewohnern in Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe soll das Monitoring für die Impfquote verbessert werden.
Im Dezember gab es 30 Millionen Auffrischungsimpfungen; damit hat die Regierung ihr Ziel erreicht. Aber: Bisher sind nur rund 50% der Impflinge sind geboostert.
Und lediglich 75% der Menschen in Deutschland haben ihre erste Impfung erhalten. Das sei aber zu wenig.
Hendrik Wüst erklärte, eine „allgemeine Impfpflicht“ gehöre zu einer vorausschauenden Strategie. Auch Bundeskanzler Olaf Scholz und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sind für eine allgemeine Impfpflicht, wollen aber keinen eigenen Gesetzesentwurf einbringen. Kommt sie also nun oder nicht? Und wie soll sie umgesetzt werden? Für wen soll sie gelten?
Darüber wird noch der Bundestag debattieren. Diverse Parteien arbeiten bereits an Gesetzesentwürfen. Sollte es zu einer Abstimmung im Bundestag kommen, sollen die Abgeordneten ohne Fraktionszwang abstimmen.
Priorisierungsgruppen bei PCR-Tests
Wegen der explodierenden Neuinfektions-Zahl kommt es zu Engpässen bei den verfügbaren PCR-Tests und Überlastung der Labore. Wie in der Gesundheitsministerkonferenz beschlossen sollen daher die nur begrenzt verfügbaren PCR-Tests auf „vulnerable Gruppen und Beschäftigte, die diese betreuen und behandeln, konzentriert werden“. Gemeint ist u.a. das Personal in Krankenhäusern, in Praxen, in der Pflege, Einrichtungen der Eingliederungshilfe, „Personen mit dem Risiko schwerer Krankheitsverläufe“ sowie Hochrisikopatientinnen und -patienten (Ältere, Komorbidität, immunsupprimierte Patientinnen und Patienten).
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wird mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder „ein verändertes Testregime ausarbeiten“ [konkreter wurde es leider nicht] und „alle Anstrengungen unternehmen, um die PCR-Testkapazitäten zu erhöhen“.
Quarantäne und Isolation
Auch hier gab es nicht viel Neues. Im Beschlusspapier heißt es: „Die Isolation nach einer nachgewiesenen Infektion kann nach sieben Tagen durch einen zertifizierten Antigen-Schnelltest (mit Nachweis des negativen Ergebnisses) bei 48 Stunden Symptomfreiheit beendet werden. Ohne Test endet sie nach 10 Tagen. Für die Quarantäne von Kontaktpersonen ist ebenfalls eine Freitestung durch negativen Antigentest nach sieben Tagen möglich. Diejenigen, die einen vollständigen Impfschutz durch die Auffrischungsimpfung vorweisen (3 von 3), sind von der Quarantäne als Kontaktpersonen ausgenommen; dies gilt auch für vergleichbare Gruppen (frisch Geimpfte und Genesene etc.).“
Kontaktnachverfolgung
Weil einerseits die Gesundheitsämter überlastet und andererseits geboosterte Personen „gut geschützt“ sind, sei auch bei der Kontaktnachverfolgung „eine Priorisierung sinnvoll und notwendig“. In ihrer Konferenz sollen die Gesundheitsministerinnen und -minister (GMK) daher „zeitnah in Zusammenarbeit mit dem Robert-Koch-Institut umsetzbare Regelungen erarbeiten“.
Betroffene sollen „eigenverantwortlich ihre Kontaktpersonen informieren und die verfügbaren elektronischen Hilfsmittel zur Kontaktnachvollziehung nutzen“.
Digitalisierung
Ein großes Problem seit Beginn der Pandemie: Deutsche Behörden hinken bei der Digitalisierung hinterher. Das müsse verbessert werden. Doch wie? Dazu sagte Bundeskanzler Scholz lapidar: „Darüber muss mit Experten gesprochen werden.“
Im Beschluss heißt es dementsprechend: Auch bei der Digitalisierung soll sich die GMK „zeitnah mit den Empfehlungen des Expertenrates befassen“.
Wieder so eine vage Aussage. Da fragt man sich auch, warum diese Erkenntnis erst nach zwei Jahren kommt…
Finanzielle Unterstützung für die Wirtschaft
Die Wirtschaftshilfen und Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld werden bis zum 31. März 2022 verlängert. Vor Ablauf müsse „zeitnah über eine Fortführung und Ausgestaltung der Hilfen und Sonderregelungen entschieden werden“.
➤ Den kompletten Beschluss gibt es hier zum nachlesen...
Die nächste MPK soll am 16. Februar stattfinden.
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: Gerd Altmann/Pixabay
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