Cannabis-Legalisierung: „Wir entziehen der organisierten Kriminalität den Boden“
12.04.2023Ampel-Koalition will "kontrollierte Abgabe in Vereinen und lizensierten Geschäften"
Erwachsene sollen künftig Cannabis in bestimmten Mengen privat oder in nicht-gewinnorientierten Vereinigungen anbauen dürfen sowie im Rahmen eines regionalen Modellvorhabens in lizenzierten Fachgeschäften erhalten können. Darauf hat sich die Bundesregierung nach Gesprächen mit der EU-Kommission geeinigt, teilt das Bundesgesundheitsministerium am 12. April 2023 mit: „Ziel bleibt weiterhin, die Qualität zu kontrollieren, die Weitergabe verunreinigter Substanzen zu verhindern, den Jugendschutz sowie den Gesundheitsschutz für Konsumentinnen und Konsumenten bestmöglich zu gewährleisten sowie den Schwarzmarkt einzudämmen“, sagt Minister Karl Lauterbach (kl. Foto rechts oben).
Wohlgemerkt: es handelt sich hierbei erst einmal nur um Entwürfe für ein Gesetz; noch ist nichts beschlossen.
In einem ersten Schritt sollen der Anbau in „nicht-gewinnorientierten Vereinigungen“ und der „private Eigenanbau“ bundesweit ermöglicht werden.
In einem zweiten Schritt soll die Abgabe in Fachgeschäften als „wissenschaftlich konzipiertes, regional begrenztes und befristetes Modellvorhaben“ ermöglicht werden, heißt es weiter.
„Restriktive Cannabis-Politik ist gescheitert – ein neuer Ansatz“
Das Genussmittel Cannabis wird in Deutschland oft illegal angeboten und genutzt – und gefährdet häufig die Gesundheit, darauf macht das Ministerium aufmerksam: „Besonders Jugendliche sind durch Cannabis in ihrer sozialen und kognitiven Entwicklung beeinträchtigt. Trotzdem konsumieren immer mehr Jugendliche die Droge. Die Schwarzmarktware ist häufig verunreinigt und schafft zusätzliche Gesundheitsgefahren. Das können wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wagen wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen und drängen den Schwarzmarkt zurück, flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche. Der Gesundheitsschutz steht dabei im Vordergrund.“
Bundesjustizminister Marco Buschmann (kl. Foto rechts unten) ergänzt: „Der bisherige restriktive Umgang in Deutschland mit Cannabis ist gescheitert. Das Verbot von Cannabis kriminalisiert unzählige Menschen, drängt sie in kriminelle Strukturen und bindet immense Ressourcen bei den Strafverfolgungsbehörden. Es ist Zeit für einen neuen Ansatz, der mehr Eigenverantwortung zulässt, den Schwarzmarkt zurückdrängt und Polizei und Staatsanwaltschaften entlastet. Wir trauen den Menschen mehr zu – ohne dabei die Gefahren, die vom Cannabiskonsum ausgehen können zu verharmlosen.“
Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir: „Wir entziehen der organisierten Kriminalität den Boden, die selbst vor dem Verkauf an Kinder nicht zurückschreckt. Mit einem regionalen Modellprojekt loten wir zudem die Möglichkeiten einer kommerziellen Lieferkette aus.“
Das Zwei-Säulen-Modell
Erste Säule: Privater & gemeinschaftlicher, nicht-gewinnorientierter Eigenanbau
Nicht-gewinnorientierte Vereinigungen sollen unter engen, klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen.
Zulassung und Überwachung sollen durch Landesbehörden u.a. in Bezug auf die Einhaltung der Mengen-, Qualitäts- und Jugendschutzvorgaben und mit Stichproben und Besuchen vor Ort erfolgen.
Anbau- und Erntemengen sollen „auf Bedarfsdeckung“ ausgerichtet werden; Berichts- und Dokumentationspflichten zu erzeugten und abgegebenen Mengen sollen gefordert werden.
Eine Führung der Vereinigung soll nur durch „natürliche Personen möglich“ werden, deren „Zuverlässigkeit überprüft“ wurde.
Die Abgabe des geernteten Cannabis (Blüten) soll ausschließlich nur an Mitglieder erlaubt werden: max. 25g Cannabis pro Tag, max. 50g pro Monat, max. sieben Samen oder fünf Stecklinge pro Monat.
Nach vier Jahren erfolgt eine Evaluation der Vorgaben zur Säule 1 mit dem Ziel der Prüfung evtl. Anpassungen hinsichtlich Gesundheits- und Jugendschutz sowie Zurückdrängung des Schwarzmarkts.
Zweite Säule: Regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten
Unternehmen soll die Produktion, der Vertrieb und die Abgabe in Fachgeschäften von Genusscannabis an Erwachsene in einem „lizensierten und staatlich kontrollierten Rahmen“ erlaubt werden – unter wissenschaftlicher Begleitung und Evaluierung.
Die Erkenntnisse sollen den Europäischen Partnern und der EU-Kommission zur Verfügung gestellt werden.
Mehr Details zu den zwei Säulen
Quelle: Bundesgesundheitsministerium
Foto: B. Barnett/Pixabay / Portrait Lauterbach: BMG/Thomas Ecke / Portrait Buschmann: BMJ/Steffen Kugler
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