Strom- und Gaspreisebremse ab 2023: So geht’s

Tarife sollen gedeckelt werden – trotzdem sollen die Menschen Energie sparen

Wochenlang wurde kalkuliert, geprüft und debattiert, wie die so genannte Strom- und Gaspreisbremse die Verbraucherinnen und Verbraucher entlasten soll. Nun also gibt es endlich das Ergebnis.

Wie bereits berichtet, übernimmt der Bund ja im Dezember den Abschlag für die Gasversorgung, bzw. die Kundinnen und Kunden bekommen den Betrag über die Nebenkostenabrechnung gutgeschrieben.

Doch das alleine reicht natürlich nicht. Ab dem Frühjahr 2023 sollen die Preise für Strom und Gas für ca. ein Jahr gedeckelt werden.

Und das soll so funktionieren:

 

Gaspreisbremse

Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen (unter 1,5 Millionen Kilowattstunden Gasverbrauch im Jahr) sowie für Vereine soll der Gaspreis von spätestens März 2023 bis April 2024 bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt werden – angestrebt wird die rückwirkende Geltung zum 1. Februar.

 

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Eine befristete Gaspreisbremse soll ab Januar 2023 ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern. Der Preis für die Kilowattstunde wird hier auf 7 Cent gedeckelt.

 

Strompreisbremse

Der Stromtarif für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.
Das heißt aber auch: Wer mehr als 80 Prozent des Vorjahresverbrauches „verfeuert“, muss darüber hinaus den erhöhten Tarif zahlen. Das soll die Menschen zum Energiesparen animieren.

 

Für Industriekunden liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 Prozent des historischen Verbrauchs. Dazu muss auch der Anstieg der Netzentgelte im deutschen Stromnetz gedämpft werden. Die Netzentgelte sind Bestandteil der Stromkosten und werden somit von den Stromkundinnen und -kunden getragen.

 

Um die Strompreisbremse für den Basisverbrauch und eine Dämpfung der Netzentgelte für Strom zu finanzieren, sollen „Zufallsgewinne“ von Stromproduzenten zumindest teilweise abgeschöpft werden, heißt es außerdem.

 

Verbraucherzentrale fordert: Bremse muss früher ziehen – Hilfsfond für Bedürftige

Die Verbraucherzentrale lobt den 200 Milliarden Euro schweren Abwehrschirm der Bundesregierun, hat allerdings ein paar weitergehende Forderungen:

 

„Die Energiepreise die Strom- und Gaspreisbremse müsse bereits im Januar kommen, falls nötig erweitert um Preisbremsen für weitere Energieträger. Sie muss zielgerichtet, unbürokratisch und sich an den Verbrauchskosten im Winter orientieren. Profitieren müssen vor allem jene Verbraucherinnen und Verbraucher, die aufgrund der Krise finanziell mit dem Rücken zur Wand stehen. Eine Förderung mit der Gießkanne würde dagegen neue Ungerechtigkeiten schaffen. Gleichzeitig darf die Gaspreisbremse keine Energiesparbremse sein. Alle müssen Energie sparen, damit wir über den Winter kommen.“

 

Die Verbraucherzentrale fordert außerdem ein „sofortiges Moratorium von Energiesperren für private Haushalte, die ihre Rechnung nicht mehr bezahlen können. Gleichzeitig muss die Bundesregierung die Menschen in die Lage versetzen, ihre Schulden gegenüber den Energieversorgern begleichen zu können, zum Beispiel durch einen Hilfsfonds und einen leichteren Zugang zu Hilfeleistungen beim Sozialamt.“

 

Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: A.Stein/Pixabay

 


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