Rundfunkbeitrag: Keine Einigung in der Politik – ARD und ZDF reichen Verfassungsbeschwerde ein
19.11.2024Intendanten wollen Planungssicherheit – KEF empfiehlt Erhöhung um 58 Cent
Die Reform bei Strukturen des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks in Deutschland wird zur Hängepartie. Nun verlangt die ARD mehr Klarheit vom Bundesverfassungsgericht.
Worum geht’s? Zwar haben die Bundesländer schon einige Eckpunkte beschlossen (u.a. Zusammenlegung und Streichung von Sendern, Begrenzung von „presseähnlichen“ Artikeln im Online-Angebot, Deckelung von Ausgaben bei großen Sportevents etc.).
Nur eine Einigung schiebt die Politik weiter vor sich hin: Soll der Rundfunkbeitrag ab 2025 um 58 Cent/Monat (auf 18,94 Euro) angehoben werden? Das empfiehlt die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Und die Intendanten wollen da endlich Planungssicherheit bekommen. Deshalb haben die ARD und das ZDF nun zeitgleich Verfassungsbeschwerde eingereicht.
Kai Gniffke, Vorsitzender der ARD und Intendant des SWR, erklärt dazu: „Dieser Schritt fällt uns schwer, aber wir können eine Verletzung des Verfahrens nicht hinnehmen. Wir tragen Verantwortung über die nächsten vier Jahre hinaus für die dauerhafte Sicherung der staatsfernen Finanzierung und damit für journalistische Unabhängigkeit als Bestandteil der Rundfunkfreiheit. Die ist gesetzlich geregelt, und Gesetze sind einzuhalten. Recht und Gesetzestreue kennen nun mal keine Kompromisse“.
ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler ergänzt: "Die Unabhängigkeit unserer Berichterstattung steht und fällt mit der Unabhängigkeit unserer Finanzierung. Der Blick auf die Krisenherde der Welt und die wachsende Verunsicherung auch in Deutschland zeigt einmal mehr, wie wertvoll der öffentlich-rechtliche Rundfunk als Garant verlässlicher Informationen für die Gesellschaft ist. Die Verfassung gibt vor, dass er dafür angemessen finanziert sein muss. Da die Länder die Beitragsempfehlung der KEF nicht umsetzen, bleibt uns keine andere Möglichkeit, als erneut Beschwerde in Karlsruhe einzulegen."
In den verbleibenden sechs Wochen des Jahres sei „eine Umsetzung des gesetzlich geregelten KEF-Verfahrens nicht mehr möglich“, heißt es in einer Presseerklärung der ARD. „Mehrere Länder haben erkennen lassen, dass sie einer Beitragsanpassung zustimmen, während einige wenige Länder eine Beitragsanpassung nach wie vor ausschließen. Erforderlich ist hier jedoch ein einstimmiges Vorgehen der Länder. Eine ausbleibende Beitragsanpassung würde für die Rundfunkanstalten nach Einschätzung der KEF die zur Erfüllung ihres derzeitigen Auftrags notwendige Finanzierung gefährden".
Die von der Politik geforderte Nutzung von Rücklagen seien „bereits bei der Festsetzung des Beitrags ab 2025 von der KEF beitragsmindernd und damit in der vorgeschlagenen Beitragshöhe von 18,94 Euro berücksichtigt und können nicht zweimal verwendet werden“, erklärt die ARD.
Gemessen an der Kaufkraft sei der Rundfunkbeitrag in den vergangenen 20 Jahren sogar "gesunken", so ZDF-Intendant Himmler: "Die von der KEF im Februar empfohlene Anhebung entspricht einer Steigerung von lediglich 0,8 Prozent pro Jahr und liegt damit deutlich unter der Inflationsrate. Die KEF hatte den von den Rundfunkanstalten angemeldeten ungedeckten Finanzbedarf bereits deutlich gekürzt."
Ansonsten wolle sich die ARD nicht gegenüber Reformen verschließen, die „eine souveräne deutsche Medienlandschaft im digitalen Zeitalter sicherstellen“, erklärt die Rundfunkanstalt abschließend: „Die ARD wird den Weg der Erneuerung auch in Zukunft konsequent fortsetzen und sich bei den Plänen der Länder zur Reform des Festsetzungsverfahrens des Rundfunkbeitrags konstruktiv einbringen“.
Bericht: Achim Kaemmerer
Quelle: ARD Kommunikation / ZDF Kommunikation
Fotos: ARD Presse / Pixabay
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