Migrationspolitik: Leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt, härtere Strafen gegen Schleuser

02.11.2023

Bundeskabinett beschließt neues Maßnahmenpaket

Flüchtlinge, bzw. Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit Aussicht auf Bleiberecht sollen schneller für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Außerdem soll Schleuserkriminalität härter bestraft werden. Das Bundeskabinett der Ampel-Koalition in Berlin hat am 1. November 2023 ein neues Maßnahmenpaket für die Einwanderungspolitik beschlossen.

 

Zuletzt gab es immer mehr Kritik, weil die Kommunen mit den Zuweisungen von immer mehr Schutzsuchenden allmählich überfordert sind. Eine Forderung: Wer keine Aussicht auf ein Bleiberecht hat oder straffällig wird, solle schneller aus Deutschland ausgewiesen werden oder gar nicht erst einwandern.

 

Was hat die Koalition nun beschlossen?

 

Schleuserkriminalität bekämpfen

Die Bundesregierung will die Mindeststrafe bei Schleusung von drei auf sechs Monate bei § 96 Abs. 1 AufenthG bzw. auf ein Jahr (§ 96 Abs. 2 AufenthG) anheben.

Bei einer Schleusung mit (mindestens leichtfertig herbeigeführter) Todesfolge (z.B. bei Transport in einem Kühl-Lkw oder in einem nicht seetüchtigen Boot) soll sogar eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt werden.

Die Ermittlungsbehörden sollen mehr Befugnisse zur Überwachung der Telekommunikation bei der organisierten Schleusungskriminalität bekommen.

 

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Integration in den Arbeitsmarkt

„Unsere Wirtschaft braucht viele und gut qualifizierte Fachkräfte, um den Strukturwandel zu gestalten, unseren Wohlstand und unsere Sozialsysteme zu sichern“, erklärt die Bundesregierung.

Damit also mehr Schutzsuchenden die Chance auf eine Integration in den Arbeitsmarkt bekommen, will die Bundesregierung folgende Maßnahmen umsetzen:

 

  • Ein Ende des Arbeitsverbotes für Asylbewerber während ihres Aufenthalts in Erstaufnahmeeinrichtungen nach sechs statt bisher neun Monaten.
  • Bestehende Ausschlussgründe, wie beispielsweise für Staatsangehörige aus sicheren Herkunftsstaaten, bleiben dabei erhalten.
  • Das Ermessen der Ausländerbehörden bezüglich der Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis wird als gebundenes Ermessen ausgestaltet um eine bundeseinheitliche Praxis in der Regelungsanwendung zu erreichen.
  • Eine Beschäftigungserlaubnis kommt nicht in Betracht, wenn konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung bevorstehen.
  • Anpassungen bei der Beschäftigungsduldung.
  • Zum 1. März 2024 soll die Ausbildungsduldung für ausreisepflichtige Ausländer, die sich in einer Berufsausbildung befinden, in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.

 

Mehr Infos gibt es beim Bundesinnenministerium

Ausnahme: „Wer aus einem so genannten ‚sicheren Herkunftsland‘ nach Deutschland kommt, wessen Asylantrag offensichtlich unbegründet ist oder wer seine Identitätsklärung verweigert, darf weiterhin nicht arbeiten“, erklärt Bundesinnenministerin Nancy Faeser: „Die Bekämpfung der brutalen, rücksichtslosen und skrupellosen Schleuserkriminalität hat für mich weiterhin oberste Priorität. Schleusung ist ein Verbrechen – so wird es nun auch im Gesetz geregelt. Und wir wollen die beruflichen Potenziale und Qualifikationen von den Menschen, die schon in Deutschland leben, bestmöglich nutzen. Dafür müssen wir sie schnellstmöglich in Arbeit bringen. So sorgen wir für eine schnellere Integration.“

 

Friedrich Merz (CDU): „Zusätzlicher Anreiz, nach Deutschland zu kommen“

Der CDU-Vorsitzende Friedrich Merz (der der Bundesregierung eine Zusammenarbeit bei einem Pakt in der Migrationspolitik angeboten hatte) ist nicht wirklich von den Vorhaben überzeugt.

Unter anderem erklärte er im WDR5 Radio, ein leichterer Zugang zum Arbeitsmarkt biete auch einen zusätzlichen Anreiz für viele Ayslbewerberinnen und -bewerber, um nach Deutschland kommen zu wollen. Der Zuzug müsse grundsätzlich begrenzt werden.

Mehr dazu hier…

Zusammenstellung: Achim Kaemmerer
Fotos: W.Pohnke/G.Altmann / /Pixabay

 


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