Kultusministerkonferenz setzt Ausrufezeichen gegen Gender-Sternchen
20.07.2024Beschluss: Geschlechtsneutrale Gaps oder andere Sonderzeichen gehören noch immer nicht zum Regelwerk der Rechtschreibung
Das hat in vielen Klassenzimmern und Oberstufen-Kursen oder auch Hochschul-Seminaren für Unsicherheit und Verwirrung gesorgt: Darf/kann/muss/soll man nun „gendergerechte“ Sonderzeichen wie * (Gender-Stern), großes I, ein : im Wortinneren oder _ (Gender-Gap) benutzen oder nicht? So ist eine hitzige Kultur-Diskussion mit verhärteten Fronten entstanden. Doch jetzt dürfte – vorerst – Klarheit gelten, denn die Kultusministerkonferenz (also das Gremium der Schulministerien der Bundesländer) hat eine deutliche Ansage gemacht: Gendern gehört (noch) „nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie“ und werde (noch) nicht in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung aufgenommen.
Rechtschreibrat legt sich nicht fest – Erziehungsgewerkschaft hält Verbot für „rechtspopulistisch“
Denn auch der Rat für deutsche Rechtschreibung hat sich noch nicht festgelegt. Zuletzt hieß es in einer Stellungnahme (Dezember 2023): „Inwieweit den Hochschulen das Recht zusteht, von der amtlichen deutschen Rechtschreibung abzuweichen, ist strittig. Hochschulen und Lehrende haben zu beachten, dass sie für die Bildung und Ausbildung der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen Verantwortung tragen, in denen Schülerinnen und Schülern die Rechtschreibung nach dem Amtlichen Regelwerk zu vermitteln ist, auf das sich die zuständigen staatlichen Stellen der deutschsprachigen Länder verständigt haben. (…) Die geschriebene deutsche Sprache ist von Schülerinnen und Schülern erst noch zu lernen, was nicht ohne Schwierigkeiten ist. (…) In den höheren Schulstufen können auch die Entwicklungen der geschriebenen Sprache der letzten Jahre mit den Sonderzeichen im Wortinnern und zwischen Wörtern zur Kennzeichnung einer geschlechtsübergreifenden Schreibintention thematisiert und reflektiert werden. Vorgaben für die Bewertungspraxis liegen in der Zuständigkeit der Schulpolitik und obliegen nicht dem Rat für deutsche Rechtschreibung. (…) Der Rat für deutsche Rechtschreibung wird die weitere Schreibentwicklung beobachten, denn geschlechtergerechte Schreibung ist aufgrund des gesellschaftlichen Wandels und der Schreibentwicklung noch im Fluss.“
Alles eher schwammig – und darauf berufen sich nun offenbar die Kultusministerinnen und -minister. Einige von ihnen haben ohnehin schon ein Ausrufezeichen gesetzt: In den Behörden, Schulen und Hochschulen von Bayern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Hessen gilt bereits ein „Genderverbot“, teilweise sogar mit Bußgeld-Strafen.
Das bleibt allerdings nicht ohne Widerspruch: Für die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) beispielsweise ist ein Genderverbot eine „Übernahme der Diskursstrategie von Rechtspopulist*innen“ (wir zitieren hier wörtlich, also auch mit Sonderzeichen).
Bericht: Achim Kaemmerer
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