Heizungsgesetz: Erste Antragstellung für Umbau-Förderung bei KfW möglich
27.02.2024Eigentümer von selbst genutzten Einfamilienhäusern zuerst – 30% Grundförderung und weitere Boni
Das „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), bzw. im Volksmund „Heizungsgesetz“ genannt – hat die Gemüter in 2023 aufgewühlt. Vieles wurde erzählt, heiß diskutiert und teilweise zerredet. Inzwischen ist das Gesetz beschlossen und gültig. Nun folgt der erste Schritt zur praktischen Umsetzung: Ab dem 27. Februar 2024 können Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern Anträge auf Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) stellen.
Die Antragstellung erfolgt online über das Kundenportal „Meine.KfW.de“ und erfordert einen abgeschlossenen Vertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch.
Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 EUR. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 % bzw. 9.000 EUR.
Darüber hinaus können ein
- Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird,
- ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 % für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
- sowie ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 EUR nicht übersteigt,
beantragt werden.
Der Antragsstellung muss bis zum 30. November 2024 gestellt werden, wenn der Umbau bis zum 31. August 2024 erfolgt.
Ab Mai 2024 ist der Start der Antragstellung für Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden Mehrfamilienhäusern (mit mehr als einer Wohneinheit) sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) in Deutschland geplant, sofern Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum umgesetzt werden.
Quelle: KfW
Fotos: anzeiger24.de
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