Hanf-Anbau ganz legal: Cannabis-Clubs dürfen loslegen!

01.07.2024

Ab 1. Juli 2024 dürfen sich Vereine oder Genossenschaften unter strengen Regeln gründen

Nach der umstrittenen Teil-Legalisierung von Cannabis im April 2024 ist nun eine weitere Regelung in Kraft getreten. Seit dem 1. Juli 2024 dürfen Cannabis-Clubs bundesweit unter strengen Vorgaben mit dem Anbau beginnen. Diese sogenannten Cannabis Social Clubs sind Anbaugemeinschaften, die erwachsene Mitglieder mit Cannabis zum Selbstkostenpreis versorgen sollen. Anders als auf dem Schwarzmarkt sind bei Cannabis vom Verein keine Streckmittel oder synthetischen Cannabinoide zu erwarten.

 

Rechtliche Vorgaben und Voraussetzungen

Die Cannabis Social Clubs verfolgen das Ziel, eine legale und sichere Versorgung mit Cannabis zu ermöglichen. Neben dem privaten Eigenanbau sind diese Anbauvereine die einzige legale Bezugsquelle für Cannabis im Rahmen der "Säule 1" der geplanten Cannabisreform. Die Clubs dürfen nicht gewinnorientiert arbeiten. 

 

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Cannabis-Clubs müssen entweder als eingetragener Verein (e.V.) oder als Genossenschaft organisiert sein und benötigen eine Betriebserlaubnis durch die Landesbehörden. Seit dem 1. Juli 2024 können Anträge auf Betriebserlaubnis gestellt werden. Die Behörden haben ab Antragseingang drei Monate Zeit zur Prüfung. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Genehmigung erteilt.

 

Einige der wichtigsten Vorgaben umfassen:

  • Maximal 500 Mitglieder pro Club
  • Alle Mitglieder sollen beim Anbau mithelfen, keine bezahlten Profis über Minijobs hinaus
  • Erlaubt ist die Abgabe von Hanfblüten und Haschisch, jedoch keine Edibles oder Joints
  • Keine Preisgestaltung pro Gramm, sondern feste Bezugsmengen in Beitragskategorien
  • Maximal 50 Gramm pro Mitglied pro Monat, mit einer Tagesabgabemenge von 25 Gramm
  • Mindestalter für Mitglieder ist 18 Jahre, wobei für 18- bis 21-Jährige eine THC-Obergrenze von 10% und eine Maximalmenge von 30 Gramm pro Monat gilt
  • Mitgliedschaft nur in einem Anbauverein möglich, keine Mitgliedschaft für Touristen
  • Kein Konsum im oder in der Nähe des Vereinsgebäudes
  • 200 Meter Abstand zu Schulen, Kitas und Spielplätzen
  • Überprüfung der Vorstandsmitglieder auf Zuverlässigkeit
  • Zusätzlich dürfen die Clubs Stecklinge und Samen zum Eigenanbau auch an Nicht-Mitglieder vertreiben.

 

Bundesrat beschließt Hürden für Vereinsgründungen und Handlungsspielräume für Behörden

Im Juni 2024 hat der Bundesrat einige Hürden für die Gründung von Cannabis-Clubs sowie Handlungsspielräume für die Behörden beschlossen. Dies gibt den Ländern mehr Flexibilität im Umgang mit Großanbauflächen und ermöglicht es, kommerzielle „Plantagen“ auszuschließen. Anbauflächen dürfen sich nicht im gleichen Gebäude oder in unmittelbarer Nähe zu anderen Anbauflächen befinden. Zudem sehen die neuen Regelungen regelmäßige, aber nicht zwingend jährliche Kontrollen der Anbauvereinigungen vor, um den Ländern eine flexible und risikobasierte Umsetzung des Gesetzes zu ermöglichen.
 

Quellen: Bundesgesundheitsministerium / Bundesrat / Deutscher Hanfverband

 


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