Berufsbezogene Impfpflicht: Was da auf die Behörden zukommt…
Streit um Umsetzung: Länder fordern bessere Leitfäden vom Bund
Um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht (➤ hier ein Pro & Contra) wird immer noch gestritten.
Eine spezifische Impfpflicht wurde ja bereits beschlossen: ➤ Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereichs müssen ab dem 15. März 2022 nachweisen, dass sie geimpft oder genesen sind oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.
So haben es Bund und Länder im Dezember beschlossen.
Ist ja nicht mehr lange hin. Doch statt Klarheit verbreiten die Politiker wieder Verwirrung.
Auslöser war Bayerns Ministerpräsident Markus Söder, der Anfang der Woche verkündete, er wolle die berufsbezogene Impfpflicht so nicht umsetzen, wie sie im Bundesrat verabschiedet wurde. Unter anderem, weil er Abgänge von Pflegekräften fürchtet, die sich nicht impfen lassen wollen.
Der Aufreger der Woche war entbrannt. Doch was bedeutet das nun...?
Lauterbach: „Kann nicht angehen“ und „Falsches Signal“
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach zeigte dafür kein Verständnis. In einer Pressekonferenz am Dienstag, 8. Februar, erklärte er: Es gehe nicht darum, das Leben der Pflegekräfte schwerer zu machen, sondern dass die zu versorgenden Menschen nicht angesteckt werden sollen (dabei hat er aber vergessen, dass auch geimpfte Menschen weiter infektiös sein können).
„Es kann nicht angehen, dass die Mitarbeitenden den Wissensstand nicht akzeptieren und sagen: ‚Ich glaube nicht an die Impfung‘. Das ist für medizinisches Personal keine vertretbare Position.“ Wer in einer Pflegeeinrichtung arbeite, müsse auch für die Medizin stehen, die dort angewendet wird.
Außerdem sei es für die Politik „problematisch“, wenn geltende Gesetze nicht umgesetzt werden. „Wir verlangen seit vielen Monaten von den Menschen Einschränkungen ihrer Grundfreiheiten. Und wir erwarten, dass die Bevölkerung mitgeht, wenn wir die Maßnahmen gut begründen können.“
Daher sei es ein „falsches Signal“, wenn Politiker jetzt ausscheren.
➤ Das komplette Statement gibt es hier…
Bayern fordert: Klarere Vorgaben für Gesundheitsämter
Was also gilt jetzt? Für Lauterbach und die meisten anderen Bundesländer ist klar: Die berufsbezogene Impfpflicht werde kommen.
Nun aber fragen sich manche verantwortliche Politiker, wie das Gesetz eigentlich praxisnah umgesetzt werden soll.
Schauen wir mal genau hin, was Markus Söder gesagt hat. In einer ➤ Presseerklärung vom 8. Februar heißt es:
„Bayern wird bei der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mit großem Augenmaß vorgehen und der Gewährleistung der Versorgungssicherheit größtmögliche Priorität einräumen. Durch angemessene Umsetzungszeiten soll dem Bestandspersonal der betroffenen Einrichtungen und Unternehmen nochmals die Gelegenheit gegeben werden, sich intensiv fachlich beraten zu lassen – auch was den neuen proteinbasierten Impfstoff Novavax anbelangt. Gleichzeitig sollen beispielsweise auch die Arbeitgeber von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen nicht unerwartet mit kurzfristig angeordneten Betretungs- oder Tätigkeitsverboten ihrer ungeimpften Beschäftigten konfrontiert werden.“
Landesgesundheitsminister Klaus Holetschek fordert vom Bund „rasch klare, bundesweit einheitliche Vorgaben“, damit sich „die Gesundheitsämter angemessen auf den Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht vorbereiten“ können.
Söder ist also nicht gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht an sich (vielmehr sogar für die allgemeine Impfpflicht), sondern beklagt nur Ungenauigkeiten bei den gesetzlichen Vorgaben.
Laumann: „Behörden bekommen viel zu tun“
Und so ähnlich sieht es auch der NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. Zwar stellte er in seiner Pressekonferenz vom 8. Februar klar, dass sein Land das Gesetz umsetzen werde.
Allerdings sieht auch er ein paar praktische Hürden bei der Anwendung – und forderte vom Bund einen „besseren Leitfaden für die Gesundheitsämter“.
Denn was ist das Problem?
Beispiel: Die Krankenhäuser und Einrichtungen müssen den Behörden die Namen der Mitarbeitenden benennen, die nicht geimpft sind.
Wenn beispielsweise 8% von 1 Million Beschäftigten nicht geimpft sind, müssten sich die Ämter 80.000 Einzelfälle genau anschauen. Sie müssten die Betroffenen befragen, die Einrichtung begutachten und abwägen, wie gewichtig der jeweilige Fall für den Infektionsschutz ist bzw. welche Gefahr von einer nicht geimpften Person ausgehe und was das für die Versorgungssicherheit bedeute.
Und wenn ein Betretungsverbot für die Arbeitsstätte ausgesprochen wird, müsse die betroffene Person noch einmal angehört werden.
„Das wären dann 80.000 Akten. Da hätten die Behörden viel zu tun“, so Laumann. Und bis es eine Entscheidung gibt, vergehen Wochen, also bis in den Sommer hinein.
Und was ist dann mit Arbeitslosengeld? Und wer erledigt dann die Arbeit für die ausgefallenen Kräfte?
All das seien „große Herausforderung für die Behörden“, sagte der Minister.
Daher sei auch er für eine allgemeine Impfpflicht, damit dieses Problem so nicht bestehe.
(Naja, eigentlich schon. Denn dann müssten die Behörden ja noch viel viel mehr Fälle von nicht impfwilligen Menschen überprüfen…).
➤ Das ganze Statement gibt es hier zum nachhören.
Da stellt sich allerdings die Frage: Warum fallen diese Probleme erst jetzt auf? Hat man sich darüber keine Gedanken gemacht, als das Gesetz verabschiedet wurde?
Im Fall von Markus Söder könnte man mutmaßen, dass es auch parteitaktische Gründe gibt. Schließlich regieren CDU/CSU nicht mehr, da will man vielleicht dem politischen Gegner keine großen Erfolge gönnen...
Also: Impfplicht nur für medizinisches Personal ist nicht einfach so umzusetzen. Da kommt noch einiges auf uns zu…
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: F. Zhimiaicela/syringe / Pixabay
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