Bahn will Streik juristisch kippen: ‚Fragwürdige Verflechtungen bei der GDL‘
Gewerkschaft betreibt selbst eine Leiharbeiter-Genossenschaft – ein ‚unzulässiges In-sich-Geschäft‘?
Viele Fahrgäste, die Deutsche Bahn und andere Verkehr-Unternehmen bangen – nach dem „Weihnachtsfrieden“ – dem 7. Januar 2024 entgegen. Denn ab dann droht die Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) mit einem Extrem-Streik. Die DB wolle nicht auf die Forderungen der Arbeitnehmervertretung (u.a. 35-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich) eingehen, so begründet es GDL-Chef Claus Weselsky.
Doch auch der Bahn-Vorstand bleibt bein-, bzw. schienen-hart, weil diese Forderung finanziell nicht erfüllbar sei.
Eine buchstäblich „verfahrene Situation“ also. Wie können die Parteien bei diesen verhärteten Fronten zu einer Einigung kommen?
Die DB versucht es offenbar nun auf einem anderen Gleis, nämlich über die Justiz. Ihre Taktik: Das Hessische Landesarbeitsgericht soll nun klären, ob die GDL überhaupt „tariffähig“ ist, also Tarifverhandlungen für das Personal führen darf.
Was ist damit gemeint...?
„Schwere Interessenkonflikte“: Ist GDL Gewerkschaft und Arbeitgeber zugleich?
Begründung: Es gäbe „personelle Verflechtungen und schwere Interessenkonflikte“, weil die GDL eine Leiharbeiter-Genossenschaft gegründet hat, erklärt DB-Personalvorstand Martin Seiler: „So haben GDL und Fair Train quasi mit sich selbst einen Tarifvertrag geschlossen. Das ist nach unserer Auffassung ein unzulässiges In-sich-Geschäft, denn die handelnden Personen bei GDL und Fair Train sind größtenteils dieselben. Damit ist die sogenannte Gegnerunabhängigkeit der Gewerkschaft nicht mehr gewahrt. Die GDL tritt gleichzeitig als Arbeitgeber und als Gewerkschaft auf. Was ist sie denn nun?“
Zudem richte sich die Fair Train „ausschließlich gegen die DB, weil von dort Lokführerinnen und Lokführer abgeworben werden sollen“, so Seiler. „Das ist nicht nur wettbewerbsrechtlich fragwürdig: Gründungs- und Aufsichtsratsmitglieder des Leiharbeitgebers Fair Train führen aktuell Tarifverhandlungen mit der DB. In anderen Worten: Mitglieder einer Unternehmung, die dazu gegründet wurde, der Deutschen Bahn Schaden zuzufügen, führen mit ebendieser DB seit Anfang November Tarifverhandlungen.“
Sollte die Feststellungsklage vor Gericht Erfolg haben, dann kann die GDL keine wirksamen Tarifverträge mehr abschließen – weder mit der DB noch mit anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen, so das Kalkül der Deutschen Bahn: „Außerdem darf die GDL nicht mehr streiken, weil das legitime Streikziel, nämlich der Abschluss eines Tarifvertrags, nicht umsetzbar wäre.“
Die GDL selber wolle sich „nicht zur Klage äußern, da sie der GDL nicht vorliege und man den konkreten Inhalt nicht kenne“, heißt es bei der tagesschau.
Ob diese Taktik aufgeht…? Bahn-Kundinnen und -Kunden könnten sich freuen, weil auf diese Weise ein Arbeitskampf verhindert wurde. Für die Mitglieder der GDL wäre eine Niederlage vor Gericht jedoch ein herber Rückschlag, der nicht wirklich zur Befriedung in dem Konflikt beiträgt...
Bericht: Achim Kaemmerer
Fotos/Montage: anzeiger24.de / Pixabay
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