Asyl und Terrorismus: Bundestag verabschiedet Sicherheitspaket – Bundesrat lehnt einen Teil ab

18.10.2024

Messerverbot, verschärfte Regelungen, mehr Befugnisse für die Polizei

Der Bundestag hat am Freitag, 18. Oktober 2024, zwei Gesetzentwürfe aus dem sogenannten Sicherheitspaket angenommen, das von den Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP initiiert wurde. Dieses Paket umfasst wesentliche Verschärfungen im Aufenthalts- und Waffenrecht sowie erweiterte Befugnisse für die Sicherheitsbehörden. Allerdings hat der Bundesrat den ersten Entwurf am selben Tag abgelehnt, was einen Vermittlungsausschuss auf den Plan ruft.

 

Der erste Gesetzentwurf, der „zur Verbesserung der inneren Sicherheit und des Asylsystems“ dient, ist eine Reaktion auf den mutmaßlich islamistischen Messeranschlag in Solingen vom 23. August 2024. Geplant sind unter anderem Maßnahmen zur Aberkennung des Schutzstatus für Schutzberechtigte, die heimreisen, sowie der Ausschluss von Asylbewerberleistungen in bestimmten Fällen der Sekundärmigration. Zudem soll das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Befugnis erhalten, biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abzugleichen. Eine weitere zentrale Maßnahme ist das verschärfte Waffenrecht, das das Tragen von Messern bei Volksfesten und in stark kriminalitätsbelasteten Gebieten einschränkt.

 

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Der zweite Gesetzentwurf, der „zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung“, erhielt hingegen die Zustimmung des Bundesrates. Hierin sind neue Befugnisse für den biometrischen Abgleich von Internetdaten und automatisierte Datenanalysen für das Bundeskriminalamt (BKA) vorgesehen. Ziel dieser Maßnahmen ist es, mutmaßliche Terroristen effektiver zu identifizieren und zu lokalisieren. Auch wird der Zugang zu Asylbewerberleistungen für jene, die in einem anderen EU-Land asylberechtigt sind, nur eingeschränkt, wenn eine Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist.

 

Im Bereich des Waffenrechts wurden die Ausnahmen vom Verbot bei öffentlichen Veranstaltungen präzisiert, um beispielsweise den Anlieferverkehr sowie die Bedürfnisse gastronomischer Betriebe zu berücksichtigen. Die neuen Regelungen sollen den Sicherheitsbehörden ermöglichen, schneller und effizienter auf Bedrohungen zu reagieren.

 

Die Ablehnung des ersten Gesetzentwurfs durch den Bundesrat zeigt jedoch, dass die Reformen auf Widerstand stoßen und die Diskussion über Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit in Deutschland weiterhin kontrovers bleibt. Der nun anberaumte Vermittlungsausschuss wird sich mit den strittigen Punkten auseinandersetzen, um eine Einigung zu erzielen.

 

Quelle: Bundestag.de

Foto/Montage: anzeiger24.de / G.Altmann/Pixabay

 


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