Elektronische Rechnungsstellung ab 2025 verpflichtend

01.08.2024

Kein Word und Excel mehr – es gibt aber Ausnahmen und Übergangsregelungen

Wer sich bislang noch nicht darauf eingestellt hat, sollte seine Strukturen allmählich anpassen: Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, Rechnungen elektronisch und in einem strukturierten Format zu erstellen und zu übermitteln. Diese neue Regelung, die durch das Wachstumschancengesetz eingeführt wurde, schließt die Nutzung einfacher Textverarbeitungs- und Tabellenkalkulationsprogramme wie Word und Excel aus. Stattdessen müssen E-Rechnungen den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen.

 

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Übergangsregelungen und Ausnahmen

Bis Ende 2025 gibt es Übergangsregelungen, die es Unternehmen ermöglichen, Papierrechnungen und nicht-standardisierte elektronische Rechnungen zu nutzen, sofern der Empfänger zustimmt. Ausgenommen von der Pflicht zur E-Rechnung sind Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und bestimmte steuerfreie Umsätze, die weiterhin in Papierform ausgestellt werden können.

 

Vorteile der Umstellung

Die Umstellung auf E-Rechnungen kann einige Vorteile bringen, sagen Experten, z.B. Kosteneinsparungen durch den reduzierten Bedarf an Papier und Porto, eine gesteigerte Effizienz durch schnellere Verarbeitung und Abwicklung von Zahlungen sowie eine Reduzierung von Fehlern.
Zudem leistet die E-Rechnung einen Beitrag zur Nachhaltigkeit, indem sie den Papierverbrauch verringert. Unternehmen werden angehalten, geeignete Softwarelösungen zu nutzen, um die Anforderungen rechtskonform umzusetzen.

 

 Quelle: WISO MeinBüro

Foto: G.Altmann/Pixabay

 


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