
Novelle Verkehrsverordnung: E-Scooter und Fahrräder gleich behandeln?
19.08.2024Das plant das Verkehrsministerium – das sagen die Städte und Gemeinden dazu
Für die einen sind sie ein praktisches Fortbewegungsmittel. Für andere einfach nur nervig und gefährlich, weil viele Nutzerinnen und Nutzer einfach nicht sachgerecht und pfleglich mit ihnen umgehen können. In Großstädten sind E-Scooter, bzw. „Elektrokleinstfahrzeuge“ deshalb zum Zankapfel herangewachsen.
Nun, fünf Jahre nach der Einführung plant das Bundesverkehrsministerium neue Regeln zur Nutzung der E-Scooter und hat dazu eine Änderungsverordnung vorgelegt, die auf Erkenntnissen einer wissenschaftlichen Studie basiert.
Vereinfachte Freigabe auch für Zone, in denen Radfahren erlaubt ist
Bislang gilt – verkürzt zusammengefasst: E-Scooter sind auf Radwegen, Radfahrstreifen und in Fahrradstraßen erlaubt. Nur wenn diese fehlen, dürfen die Fahrer auf die Straßenfahrbahn ausweichen. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist die Nutzung von E-Rollern verboten.
Was soll nun geändert werden?
Im Prinzip sollen die Regeln für die Nutzung von E-Scootern und Fahrrädern gleichgesetzt werden, d.h. unter anderem:
- E-Scooter sollen auch Gehwege, Fußgängerzonen und Bussonderfahrstreifen befahren dürfen, wenn sie mit dem Zusatzeichen „Radverkehr frei“ versehen sind – was aber nicht gleich als „Radweg“ verstanden werden darf. Denn es bedeutet lediglich, dass Rad-, bzw. dann auch E-Scooter-Fahrer den Weg mitbenutzen dürfen, aber nicht müssen – und wenn, dann nur mit Schrittgeschwindigkeit.
- Die Nutzung von Verkehrszeichen wie dem Grünpfeil für Radfahrer soll auch für E-Scooter erlaubt werden. Die Regeln für das Abbiegen bei Rot nach einem Anhalten bleiben dabei unverändert.
- Ferner sollen Nutzer von E-Scootern auch nebeneinander fahren dürfen, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
- Verwarnungsgelder für Verstöße, wie das Befahren von Gehwegen oder das Fahren mit mehreren Personen auf einem E-Scooter, sollen erhöht werden.
- Die Freigabe von Gehwegen und Fußgängerzonen für E-Scooter soll vereinfacht werden, indem künftig keine gesonderten Zusatzschilder notwendig sein sollen.
- Beim Überholen von E-Scootern soll künftig derselbe Seitenabstand wie beim Überholen von Fahrrädern gelten – also wohl 1,5 Meter.
- Ab 2027 soll für neue E-Scooter die Pflichtausstattung mit Blinkern sowie verbesserten Sicherheitsstandards (Bremsen etc.) gelten. Bis dahin bereits zugelassene Modelle dürfen weiter genutzt werden, jedoch müssen Hersteller ihre Produktion bis 2027 anpassen.
Städte- und Gemeindebund fordert mehr Entscheidungs-Spielraum
Soweit die Ideen. Doch wie sehen das die Kommunen, zu denen die E-Scooter mittlerweile zum Stadtbild gehört – und das nicht unbedingt im positiven Sinne?
Der Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat sich bereits positioniert: „Die aktuellen Entwürfe aus dem Verkehrsministerium (…) sind zwar im Sinne einfacher und klarer Regeln nachvollziehbar. Für ein deutlich spürbares Mehr an Verkehrssicherheit im Interesse lebenswerter Städte ist aber ein besseres Miteinander aller Verkehrsteilnehmer notwendig“, heißt es in einem Statement.
Der DStGB fordert, die Kommunen müssten „mehr Entscheidungsmöglichkeiten erhalten, etwa auch darüber, wo mit E-Scootern gefahren werden darf“.
Es müsse eine Möglichkeit geben, „E-Scooter zum Beispiel aus Fußgängerzonen oder Einbahnstraßen auszuschließen, auch wenn dasselbe für Fahrräder nicht gilt“.
Um den Konflikt zwischen Fußgängern und E-Scooter-Fahrern zu entschärfen, sollte beispielsweise die Geschwindigkeit der Leihfahrzeuge durch GPS-Signale automatisiert gedrosselt werden können. „Zudem sollten die Kommunen bessere Steuerungsmöglichkeiten erhalten, wo die Anbieter ihre Leihfahrzeugen im Verkehrsraum platzieren dürfen“, erklärt der DStGB. „Mit Sondernutzungsregelungen ließen sich klare Vorgaben zu einer stadtverträglichen Ausgestaltung der Angebote machen.“
Bericht: Achim Kaemmerer
Foto: anzeiger24.de
Ihr wollt uns Eure Meinung sagen? Gerne per Mail an
oder als Kommentar bei Facebook
unter DeinHilden, DeinLangenfeld, DeinMonheim, DeinHaan oder DerLeverkusener.
Euch hat unser Beitrag gefallen? Dann liked und teilt ihn gerne.