Neue Regelungen beim Elterngeld: Was Eltern wissen müssen
01.04.2024Staat muss sparen: Einkommensgrenze wird gesenkt
Zum 1. April 2024 traten bedeutende Änderungen beim Elterngeld in Kraft, die sowohl Paare als auch Alleinerziehende betreffen. Eine neue Einkommensgrenze wird festgelegt, ab der der Anspruch auf Elterngeld entfällt. Zusätzlich werden die Bedingungen für den gleichzeitigen Bezug von Elterngeld neu gestaltet.
Hier sind die wichtigsten Informationen im Überblick:
Höhere Einkommensgrenze
Für Geburten ab dem 1. April 2024 beträgt die neue Einkommensgrenze für Paare und Alleinerziehende 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Ab dem 1. April 2025 wird diese Grenze auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen gesenkt. Für Geburten zwischen dem 1. September 2021 und einschließlich 31. März 2024 gilt die Einkommensgrenze von 300.000 Euro für Paare und 250.000 Euro für Alleinerziehende. Dies bedeutet, dass Eltern, deren Einkommen diese Grenzen überschreitet, kein Elterngeld erhalten können. Es ist wichtig zu beachten, dass das zu versteuernde Einkommen sich vom Bruttoeinkommen unterscheidet und durch verschiedene steuerliche Abzugsmöglichkeiten beeinflusst werden kann.
Neue Regelungen zum parallelen Bezug
Die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, wird ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Es gibt jedoch Ausnahmen für Eltern von Frühchen, Mehrlingen oder Kindern mit Behinderungen.
Eltern, die vor der Geburt ihres Kindes kein Einkommen hatten oder deren Einkommen unter einem bestimmten Mindestbetrag liegt, erhalten den Mindestbetrag von 300 Euro Elterngeld. Für Eltern mit höherem Einkommen wird der Höchstbetrag von 1.800 Euro festgelegt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Elterngeld nicht über das hinausgeht, was der entgangene Verdienst ausmacht.
Diese Neuregelungen sollen langfristig eine partnerschaftliche Aufteilung von Sorgearbeit und Erwerbstätigkeit fördern und sicherstellen, dass die finanziellen Ressourcen des Bundesfamilienministeriums effizient genutzt werden. Es wird empfohlen, dass betroffene Eltern sich mit den genauen Bestimmungen vertraut machen, um die bestmögliche Unterstützung zu erhalten.
Sparmaßnahmen und Hintergrund
Diese Änderungen sind Teil der Sparvorgaben des Bundesfinanzministers, die auch das Bundesfamilienministerium betreffen. Das Elterngeld ist der größte Einzelposten im Haushalt des Bundesfamilienministeriums, daher mussten strukturelle Einschnitte vorgenommen werden, um die steigenden Ausgaben zu kontrollieren, sagt das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Die Einkommensgrenzen wurden daher angepasst, um die Zahl der Anspruchsberechtigten zu verringern und die finanziellen Belastungen zu reduzieren.
Quelle: BMFSFJ
Foto: Pixabay
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