Cannabis-Legalisierung: Was ist erlaubt und was nicht?

Seit dem 1. April 2024 ist der private Konsum von Cannabis unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Um Kinder und Jugendliche zu schützen, ist der Cannabis-Konsum rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportstätten in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetz zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.

 

Hier sind die wichtigsten Regeln:

  • Besitz und Aufbewahrung: Jeder Erwachsene darf bis zu 25 Gramm Cannabis bei sich tragen und bis zu 50 Gramm zu Hause lagern.
  • Weitergabe und Handel: Das Teilen, Verschenken oder Verkaufen von Cannabis ist verboten. Es ist ausschließlich für den Eigenbedarf erlaubt, was bedeutet, dass jeder sein eigenes Cannabis anbauen und konsumieren muss.
  • Kauf: Der Handel mit Cannabis bleibt illegal. Es gibt keine legale Möglichkeit, Cannabis zu kaufen. Cannabissamen können jedoch in anderen EU-Ländern für den privaten Anbau gekauft werden.
  • Fahren unter dem Einfluss: Die bestehenden Regeln für das Fahren unter dem Einfluss von Cannabis bleiben vorerst unverändert. Die THC-Konzentration im Blut darf nicht höher als 1 Nanogramm pro Milliliter liegen. Diskussionen über eine mögliche Anpassung dieser Grenzwerte sind im Gange.
  • Eigenanbau: Jeder Erwachsene mit mindestens sechs Monaten Wohnsitz in Deutschland darf bis zu drei Pflanzen zu Hause anbauen. In einem Haushalt mit mehreren Erwachsenen gilt die Begrenzung pro Person.
  • Anbauvereinigungen und Clubs: Ab dem 1. Juli 2024 sollen "Anbauvereinigungen" erlaubt sein. Diese Vereine ermöglichen es Mitgliedern, gemeinsam auf einem festgelegten Gelände Cannabis anzubauen und zu konsumieren - allerdings „nicht-gewerblich“. Es gelten strenge Vorschriften, und jede Vereinigung darf höchstens 500 Mitglieder haben.

 

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Infos: Hitradio FFH, Foto: Pixabay

 

 

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