Rundfunkbeitrags: Ministerpräsidentenkonferenz will keine Erhöhung, sondern neues Modell

13.12.2024

ARD und ZDF halten Verfassungsbeschwerde aufrecht

Die Debatte um den Rundfunkbeitrag für ARD, ZDF und Deutschlandradio bleibt ein heißes Thema. Die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) hat am 12. Dezember 2024 einen Beschluss gefasst. Der dürfte die Zuschauerinnen und Zuschauer erst einmal freuen, die Anstalten sind noch nicht ganz begeistert

 

Beitrag vorerst eingefroren

Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) hatte eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags von derzeit 18,36 Euro auf 18,94 Euro ab 2025 vorgeschlagen. Die meisten Länder wollen dem aber nicht zustimmen – was sicherlich auch im Sinne vieler Zuschauerinnen und Zuschauer ist.

Statt der von den Sendern erwünschten Erhöhung soll der aktuelle Betrag nun für zwei weitere Jahre eingefroren werden – also bis 2027. Um die Finanzierung während dieser Übergangszeit zu sichern, sollen die Sender auf Rücklagen zurückgreifen. „Wir erwarten, dass sich ARD, ZDF und Deutschlandradio noch mehr anstrengen und Einsparpotenziale nutzen“, betonte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke.

 

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Neuregelung: Wie viele Länder müssen Empfehlung widersprechen?

Ein zentraler Punkt des Beschlusses ist die Einführung eines neuen Entscheidungsmechanismus für künftige Beitragserhöhungen. Bisher mussten alle Bundesländer aktiv zustimmen, was zu aufwendigen Staatsvertragsverfahren führte. Künftig soll ein Widerspruchsmodell gelten:

  • Bei einer Erhöhungs-Empfehlung bis zu 2 % sind mindestens drei Länder nötig, um Widerspruch einzulegen.
  • Bei 2 % bis 3,5 % reicht der Widerspruch zwei Länder.
  • Bei 3,5 % bis 5 % genügt der Widerspruch eines Landes.
  • Bei einer Anhebungs-Empfehlung über 5 % soll in jedem Fall eine Beitragsfestsetzung durch Staatsvertrag aller Länder erfolgen.

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Dieses Modell soll die Entscheidungsprozesse straffen und die Beitragshöhe leichter anpassen lassen. Die MPK hofft, so eine Balance zwischen föderaler Mitsprache und finanzieller Planungssicherheit der Sender zu schaffen.

 

Verfassungsbeschwerden bleiben Streitpunkt

Trotz des Beschlusses ist die Debatte nicht beendet. ARD und ZDF haben bereits im November eine Verfassungsbeschwerde eingereicht, da sie die Ablehnung der KEF-Empfehlung als verfassungswidrig ansehen. Die Sender argumentieren, dass dies ihren gesetzlich geregelten Auftrag gefährden könnte. Die Länderchefs hingegen halten die Klage für obsolet: Der neue Beschluss biete genügend finanzielle Sicherheit.

 

Die Länder haben die Einreichung von Verfassungsbeschwerden durch ARD und ZDF „zur Kenntnis genommen“, heißt es in dem Abschlusspapier. Sie gehen davon aus, „dass mit diesem Beschluss die Grundlage für die Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF entfallen ist“.

 

Das sieht die ARD allerdings anders: Gerade wegen der Ablehnung einer Beitragserhöhung durch die MPK werde "einmal mehr klar, dass sich die Länder nicht an das verfassungsgemäße Verfahren zur Umsetzung des KEF-Vorschlags halten", kritisierte der ARD-Vorsitzende Kai Gniffke

Die ARD begrüße jedoch das Widerspruchsmodell, sofern es künftig zu einer schnelleren Umsetzung der KEF-Empfehlungen führe.

 

Widerstand aus Bayern und Sachsen-Anhalt

Unklar bleibt, ob das neue Verfahren überhaupt in Kraft treten kann. Bayern und Sachsen-Anhalt haben angekündigt, den Entwurf für das Widerspruchsmodell ihren Landesparlamenten nur vorzulegen, wenn ARD und ZDF ihre Verfassungsbeschwerde zurückziehen.

Diese Position könnte den Beschluss auf Landesebene blockieren.

 

Beitrag erstellt mit Material von tagesschau und MPK

 


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